12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf4.4. Immissionen4.4.1. Allgemeines zur SchallausbreitungsrechnungSeite 15Proj.Nr.: 08005Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CADNA/A[19] auf Grundlage des in der TA Lärm [5] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnungeingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen undImmissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich.Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurdegemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 [17] ermittelt.Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde eine meteorologische Korrektur nachDIN ISO 9613-2 nicht berücksichtigt.Die Modellierung des dreidimensionalen Geländemodells erfolgt anhand der übermitteltenPlanzeichnungen.Bei der Ermittlung der Beurteilungspegelanteile aus den pauschalen Flächenquellen zurModellierung der Emissionen des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der pauschalenEmissionskontingente wurde davon abweichend mit den A-bewerteten Schallleistungspegelngerechnet. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt für die pauschalenFlächenquellen ebenfalls nach DIN ISO 9613. Die Quellhöhe beträgt 1 m, eine meteorologischeKorrektur wird nicht berücksichtigt.4.4.2. Beurteilungspegel im Prognose-Planfall (pauschaler Ansatz gemäßDIN 18005)Auf Grundlage der optimierten Emissionskontingente für das Plangebiet werden die Beurteilungspegelfür den Prognose-Planfall errechnet. Dabei werden zunächst die Flächendes Plangebietes allein untersucht (ohne Vorbelastung).Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl tagsals auch nachts an allen Immissionsorten eingehalten werden.Weiterhin ist zu prüfen, ob auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Gewerbelärmdie Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden. Die Immissionsrichtwerte dürfenin diesem Fall um bis zu 1 dB(A) überschritten werden (vgl. Abschnitt 4).Die Ergebnisse des Vergleiches sind in Abbildung 3 dargestellt. Auch unter Berücksichtigungder Vorbelastung aus Gewerbelärm werden die Vorgaben der TA Lärm (Immissionsrichtwertum maximal 1 dB(A) überschritten) sowohl tags als auch nachts an allen Immissionsortensicher erfüllt.Details zu den Ergebnissen der Berechnung finden sich in Anlage A 2.5 im Anhang zudieser Untersuchung.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!