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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 37Entlang der östlichen, südöstlichen, südlichen und westlichen Plangebietsgrenze sowie entlangder BAB A1 sind als Abschirmung zur B3, zur BAB A1 bzw. zu den Flächen für die Abwasserbeseitigung,zur Vernetzung mit der freien Landschaft sowie zur Absicherung derteilweise entstehenden Böschungen standortgerechte, heimische Laubgehölze im Rastervon 1,0 x 1,5 m zu pflanzen. In die Pflanzung sind mindestens 15 % Stammbüsche oderHochstämme und 15% Heister zu integrieren. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten undbei Abgang zu ersetzen. Im Bereich der Versorgungsleitungen sind bzgl. der Pflanzungendie Vorschriften der Versorgungsträger zu beachten.P4:Alle Grundstücksflächen innerhalb des GE, die aufgrund der festgesetzten GRZ nicht überbautwerden dürfen (hier: 20% der Fläche), sind gärtnerisch anzulegen. Pro 150 m 2 Flächesind ein standortgerechter Laubbaumhochstamm oder drei standortgerechte Sträucher inGruppen anzupflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P5:PKW-Stellplätze sind mit einem großkronigen Laubbaum je angefangene 8 Stellplätze zubegrünen. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 10 m 2 freizuhaltenund gegen Befahren zu sichern. Bei Abgang der Bäume ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.P6:Mit einem durchschnittlichen Abstand von max. 15 m sind entlang der K 63 in einem Abstandvon mindestens 4,5 m zur Fahrbahn Alleebäume zu pflanzen. Die Alleebäume sind mit einerdichten standortgerechten Strauchpflanzung zu unterpflanzen. Die Gehölze sind dauerhaftzu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.P7:Die Regenrückhaltebecken und Versickerungsflächen sind entsprechend der technischenAnforderungen an die Entwässerungsbauwerke zu begrünen. Sämtliche Flächen (z.B. Böschungsbereiche),die nicht zu anderen Zwecken benötigt werden, sind mit Magerrasenansaat(RSM 8) zu begrünen. Die Ufer der Flächen für die Regenrückhaltung sind mit einemvielfältigen Uferprofil und wechselnden Böschungsneigungen naturnah zu gestalten und mitheimischen, standortgerechten Sträuchern, Stauden und Röhrichten zu bepflanzen.P8:Entlang der von der Wennerstorfer Straße ausgehenden Fußwegeverbindung zur K 63 (neu)durch das Gewerbegebiet sind die jeweils 5 m breiten Flächen zum Anpflanzen mit Alleebäumenin einem durchschnittlichen Abstand von 12 m zu bepflanzen. Die Alleebäume sindmit Landschaftsrasen oder alternativ mit niedrig wachsenden Sträuchern und Stauden zu unterpflanzen.Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.P9:Die mit P 9 gekennzeichneten Bereiche sind parkähnlich anzulegen mit einem maximalenGehölzanteil von 30%. Die Fläche ist mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.2 ) zu begrünen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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