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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 326.3.7 Flächen für Stellplätze und GaragenFestsetzungGaragen, Carports und Stellplätze im Sinne der §§ 46 und 47 der NBauO sind in dem gesamtenfestgesetzten Gewerbegebiet zulässig mit Ausnahme folgender Bereiche:Innerhalb des Schutzabstandes zur BAB 1 sowie innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 aBauGB festgesetzten Flächen sind Garagen und Carports nicht zulässig. Stellplätze sind nurdann zulässig, wenn sie die in den nachrichtlichen Übernahmen gem. § 9 Abs. 6 BauGB genanntenBedingungen einhalten.Innerhalb des Schutzabstandes zur B 3 und zur K 63 (neu) sind Stellplätze nur zulässig,wenn sie grundstückseitig erschlossen sind.6.3.8 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sowieden Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen, Flächen für dasParken von FahrzeugenFestsetzungDie neue zentrale Erschließungsachse (K 63 neu) sowie alle weiteren Erschließungsstraßen,sowie die ergänzte Abbiegespur der B 3 einschließlich der durch den Straßenbau entstehendenBöschungsflächen werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als Straßenverkehrsflächenfestgesetzt. Die Gliederung der Straßen ist den jeweiligen Schemaschnitten zu entnehmen.Fuß- und Rad- und Betriebswege sind entsprechend den Schemaschnitten entlang der Erschließungsstraßenanzulegen und werden als “Straßenverkehrsfläche” festgesetzt.Fuß- und Radwege, die nicht parallel der Erschließungsstraßen verlaufen, werden als “Verkehrsflächebesonderer Zweckbestimmung” mit einer Breite von 3 bzw. 4 m, hier: Fuß- undRadweg festgesetzt. Der Fußweg in Richtung Wennerstorf erfüllt auch die Funktion einesFeldwirtschaftsweges.Technische Bauwerke zur Straßenentwässerung sind innerhalb der Verkehrsfläche zulässig.Von den Gewerbegrundstücken aus sind keine direkten Ein- und Ausfahrten zur K 63 (neu)sowie zur B 3 zulässig. Eine Ein- und Ausfahrt vom Retentionsbodenfilter zur K 63 (neu) istzulässig.Im Bereich der Fläche C 1 wird eine Fläche für das Parken (hier: Park- und Ride-Parkplatz)festgesetzt.Zeitlich befristete Festsetzung zu Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:Bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerks der BAB A 1 sind temporäre Grundstückszufahrtengem. eigener Planzeichnung zulässig. Die Folgenutzung ist Teil A – Planzeichnung desBebauungsplanes zu entnehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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