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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfLinksabbieger) herzustellen. Eine vorherigeAbstimmung mit der Straßenbauverwaltunghat zu erfolgen.- Die Entwässerung der Bundesstraße ist wiebisher zu gewährleisten. Oberflächenwasserder einmündenden Erschließungsstraße(K 63neu) darf nicht auf die Bundesstraßegelangen.- An der Einmündung sind Sichtdreiecke von10 m auf der Einmündung - gemessen vomdurchgehenden Rand der Fahrbahn derBundesstraße - und 110 m auf der Bundesstraßeim Plan festzusetzen.- Provisorische Zufahrten oder Baustellenzufahrtenzur Bundesstraße werden nicht zugelassen.Auch Einzelbauvorhaben sinderst zulässig, wenn die Erschließung hergestelltist.Sichtdreiecke sind bereits nachrichtlich in denBebauungsplan übernommen worden.Die provisorische Erschließung über die Straße„Hinterm Hagen“ wurde mit der NiedersächsischenBehörde für Straßenbau und Verkehrerneut abgestimmt, um auch aus derenfachlichen Sicht Verkehrsaspekte in einemausreichenden Umfang beachten zu können.Mit Schreiben vom 19.08.2008 stimmt die NiedersächsischeLandesbehörde und Straßenbauunter folgenden Voraussetzungen zu:„Die Zustimmung wird nur solange gewährt, bisdie Möglichkeit der Erschließung über die neuerstellte Kreisstraße „K 63“ in Abhängigkeit derErstellung des Brückenbauwerkes „A 1 / K 63“geschaffen ist.Im Einmündungsbereich „B 3 / Gemeindestraße“ist im Zuge der B 3 eine Linksabiegespurmit ausreichend nachzuweisender Aufstelllängeherzustellen. Die Fahrbahnbreite der Gemeindestraßemuss auf einer Länge von ca.40 m mindestens 5,50 m betragen, um entsprechendenBegegnungsverkehr zu ermöglichen.Der Fahrbahnaufbau hat gem. RSTO inbituminöser Befestigung zu erfolgen.Nach Nutzung der Erschließung ist der gesamteBereich wieder entsprechend zurückzubauen.“Damit können die Bedenken bezüglich derprovisorischen Erschließung über die Straße„Hinterm Hagen“ als unbegründet zurückgewiesenwerden.- Der Entwurf (Ausführungsplanung) der Erschließung,hier Einmündung in die Bundesstraße,ist der Straßenbauverwaltungzur Zustimmung vorzulegen. Entsprechenddes Planfeststellungsbeschlusses zumAusbau der BAB ‚A 1‘ ist bereits eine Vereinbarungfür die Umgestaltung der AS Ra-Die Ausführungsplanung wird der Straßenbauverwaltungrechtzeitig zur Zustimmung vorgelegt.Seite 30 von 55

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