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IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureWegen des teilweise vorhandenen weichen bzw. lockeren Baugrunds ist im Bereichder Straßen und der angenommenen Gründungssohlen ein Bodenaustausch odereine Bodenverfestigung erforderlich. Die Austauschtiefe richtet sich nach den vorhandenenBelastungen. Für die Straßen wurde von einer Austauschtiefe von1,00 m unter Planum ausgegangen. Für den Großteil der Fundamente dürfte eineAustauschtiefe von 0,40 m bis 0,50 m unter Gründungssohle ausreichend sein.Je nach Fundamentgröße kann ein vorläufig zulässiger Sohldruck von etwa = 150 kN/m² bis 200 KN/m² zugelassen werden. Genauere Angaben und Aussagenzum Setzungsmaß können noch nicht getroffen werden.Der untersuchte Straßenaufbau ist nicht teerhaltig und unterliegt somit keinen weiterenBeschränkungen bei der Verwertung.Die chemische Analytik des Feldwegmaterials ergab für vier Teilflächen eine Einstufungin die Einbauklasse Z 1 und für die Teilfläche 4 die Einstufung in die EinbauklasseZ 2.Maßnahmen zum Bodenaustausch und/oder Bodenverfestigung, zur Wasserhaltungund zu den Abnahmen wurden angegeben.Um nicht das Risiko von unkontrollierten Setzungen entstehen zu lassen, sind dieGründungsarbeiten sorgfältig nach Anweisung des Gutachters durchzuführen.Entsprechend den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Baugrund und Bauwerkist das Gutachten nur in seiner Gesamtheit verbindlich. Änderungen in den Bearbeitungsunterlagenund vom Gutachten abweichende Bauausführungen bedürfendeshalb stets der Überprüfung und der Zustimmung des Gutachters.Baugrundaufschlüsse basieren auch bei Einhaltung der nach den gültigen Vorschriftenvorgegebenen Rasterabstände zwangsläufig auf punktförmigen Aufschlüssen, sodass Abweichungen von den vorstehend beschriebenen Verhältnissen zwischen denAnsatzpunkten nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbH behält sich daher eine Überprüfung der Gründungssituationim Zuge einer förmlichen Abnahme der Aushub- und Gründungssohlen(nach DIN 4 020 gefordert), gegebenenfalls auch ergänzende Ausführungshinweisevor.Wird im Zuge der Auskofferungsarbeiten ein anderer als im Gutachten dargestellterAufbau des Untergrunds angetroffen, ist unser Büro unverzüglich zu benachrichtigenund durch den Gutachter eine Bestandsaufnahme vor Ort durchzuführen.- Seite 25 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf

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