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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf22 KRAFTVERKEHR GMBHBETRIEB BUXTEHUDEPostfach 152521655 BuxtehudeSchreiben vom 27.06.2008Keine Bedenken23 LANDKREIS HARBURGKREISENTWICKLUNG /WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGHERR CARSTEN PETERSPostfach 144021414 Winsen (Luhe)Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.Schreiben vom 29.07.2008Stellungnahme der Gemeindeder Landkreis Harburg hat von den Unterlagenzu dem oben genannten Bebauungsplan Kenntnisgenommen. Grundsätzlich sollte geprüftwerden, die Begründung auf bodenrechtlich relevanteAussagen zu komprimieren und denGesamtumfang entsprechend bei den Allgemeinaussagenstraffer zu formulieren. NachDurchsicht wird als Träger öffentlicher Belangeim Übrigen wie folgt Stellung genommen:Es ist richtig, dass die Begründung zum Bebauungsplanlediglich auf bodenrechtlich relevanteAussagen beschränkt bleiben kann. Umden Bürgern der Gemeinde Neu Wulmstorfaber ausreichendes Informationsmaterial zurVerfügung zu stellen und die Abwägung derbetroffenen Belange zu fördern, wurde die umfangreichereForm der Begründung gewählt.RaumordnungDie Funktion „Grundzentrum“ sowie dieSchwerpunktaufgaben Wohnen und Arbeitensind nicht der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf,sondern der Ortslage Neu Wulmstorf im RROPzugewiesen worden. Die Textpassage unter Ziffer1.2.4 ist entsprechend anzupassen. Raumordnerischsollte stattdessen auf die Zielaussagenunter D 1.5 — 06 „Arbeitsstättenentwicklungvorrangig entlang den Anschlussstellen derBundesautobahnen stattfinden“ und D 3.1 — 05„Nutzung von Standortgunst außerhalb zentralerOrte‘ hingewiesen werden.Die Planung grenzt unmittelbar an das Vorranggebietfür Windenergie an, die regenerative E-nergiegewinnung darf daher durch die Gewerbenutzungnicht gefährdet werden (vgl. Ziffer7.1.5 Umweltbericht). Insofern sind Aussagenzu den Auswirkungen der angestrebten Hallenhöhein Verbindung mit der Windkraftnutzungerforderlich.Das Kapitel 4.1 der Begründung zum Bebauungsplanund die Textpassage unter 1.2.4 derBegründung werden entsprechend der Vorschlägedes Landkreises Harburg angepasst.Aufgrund des angrenzenden Vorranggebietesfür Windenergie und der dort vorhandenenWindenergieanlagen wurde ein Gutachten inAuftrag gegeben, in dem untersucht worden ist,ob es durch die Umsetzung des Gewerbegebietesin der Nähe des Windparks Wennerstorfzu Ertragsminderung für den Windpark kommt.Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:Seite 11 von 55

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