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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 56schutz-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, Buchstabeg, der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sowie die übrigen immissionsschutzrechtlichenRegelungen und technische Normen, (vgl. auch: Richtlinie 96/83/EG zurBeherrschung von Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtlinie), Art. 12: Überwachung der Ansiedlung).Für die Planung sind insbesondere relevant:Geschützte Teile von Natur und Landschaft (Bindende Vorgaben)Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (NSG nach § 24 NNatG, LSG nach § 26 NNatG, NDnach § 27 NNatG, GLB nach § 28 NNatG) sowie besonders geschützte Biotope (§ 28aNNatG), besonders geschütztes Feuchtgrünland (§ 28b NNatG) und Wallhecken (gem. § 33NNatG) sind im Plangebiet nicht vorhanden.Schutzgebiete nach Wasserrecht (NWG) sind ebenfalls nicht existent.Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach Angaben des Helms-Museums zwei Fundstellenfür Bodendenkmäler, die nachrichtlich in Begründung übernommen werden.Landesraumordnungsprogramm und Regionales RaumordnungsprogrammAussagen zum Landesraumordnungsprogramm und zum regionalen Raumordnungsprogrammwerden bereits in den Kapiteln 4.1.1 und 4.1.2 getroffen.LandschaftsrahmenplanDer Landschaftsrahmenplan des Landkreises Harburg trifft für das Plangebiet folgende Aussagen: Potenzielle Bodengefährdung: Östlich der Wennerstorfer Straße Gefahr der WinderosionWichtige Bereiche für Vielfalt, Eigenart und Schönheit: Der westliche Geltungsbereich(Wald und Offenlandbereich bis etwa zum Bereich der Wochenendhäuser und Freizeitgrundstücke)ist als Gebiet mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten gekennzeichnet. Potenzielle Grundwassergefährdung: die Verschmutzungsgefährdung bzw. Empfindlichkeitdes Grundwassers wird im Plangebiet als gering bis mittel eingestuft. Erholungseignung: Als Belastungsfaktor werden hier die angrenzende Autobahn BABA 1 sowie die Bundesstraße B 3 aufgeführt. Als Beeinträchtigung des Landschaftsbildesist der Antennenstandort im Plangebiet gekennzeichnet. Die Flächen im westlichenGeltungsbereich (Wald, Flächen bis etwa auf die Höhe der Standortes der Wochenendhäuserund Freizeitgrundstücke) sind gekennzeichnet als Bereiche mit hoherErholungseignung.Konkrete Ziele bzw. Maßnahmenvorschläge formuliert der Landschaftsrahmenplan für dasPlangebiet nicht.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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