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Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 29Proj.Nr.: 08005Für das Plangebiet selbst ist festzustellen, dass auf den geplanten Baugrenzen die derzeitbzw. ab 2010 geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen im Prognose-Planfall eingehalten werden.Ergänzend ist anzumerken, dass in der vorliegenden Untersuchung von dem konservativenAnsatz ausgegangen wurde, dass die großräumige Hintergrundbelastung konstantbleibt. Tatsächlich ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund emissionsmindernder Maßnahmenzur flächendeckenden Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in den kommendenJahren eine Abnahme der großräumigen Hintergrundbelastungen zu erwarten ist.Dies wird voraussichtlich auch zu einer Abnahme der PM 10 - und Stickstoffdioxid-Hintergrundbelastungen führen, so dass die tatsächlichen Gesamtbelastungen geringerausfallen werden als hier dargestellt.Aus lufthygienischer Sicht ist das geplante Vorhaben den obigen Ergebnissen entsprechendmit dem Schutz der angrenzenden Nutzungen verträglich. Aufgrund der Einhaltungder aktuellen bzw. ab 2010 geltenden Grenzwerte sind Maßnahmen zum Immissionsschutznicht erforderlich.9.2. FestsetzungenFestsetzungen zum Schutz vor Luftschadstoffemissionen oder –immissionen sind nichterforderlich.Hammoor, den 6. Mai 2008(Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt) (Dipl.-Ing. Björn Heichen)LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008

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