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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 57LandschaftsplanDer Landschaftsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf wurde im Jahr 2003 zum Abschluss gebracht.Er trifft für das Plangebiet folgende Zielaussagen: Schutzbezogene Zielkonzeption: Nördlich der K 63 stellt der Landschaftsplan ein geplantesLandschaftsschutzgebiet dar. Östlich der B 3 ist ein bestehendes Landschaftsschutzgebietausgewiesen. Teilraumbezogene Zielkonzeption: Das Plangebiet wird dem Teilraum XI „StrukturarmeAgrarlandschaft“ zugeordnet. Als Entwicklungsziele werden für den Teilraum (soweitrelevant für das Plangebiet) genannt:Standort für Gewerbeansiedlung südlich von Mienenbüttel an der BAB A1BiotopvernetzungNeuanlage/Entwicklung gliedernder Elemente (Gehölzreihen, Baumreihen, Feldgehölze,kleine Sukzessionsflächen, Ackerrandstreifen)Schutz des Bodens vor Erosion und VerdichtungSchutz/Erhalt der archäologischen DenkmalsbereicheVorsorgegebiet für die Landwirtschaft Planung: Die Teilkarte „Planung“ des Landschaftsplanes stellt den gesamten Geltungsbereichals Baufläche gemäß Flächennutzungsplan dar. Entlang der K 63 imNorden, entlang der B3 im Osten, in südlicher Verlängerung des Waldbestandes beiider Ortslage Mienenbüttel sowie im südwestlichen Randbereich des Plangebietes sollweiterhin eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.Der Bebauungsplan zur Realisierung des Gewerbegebiets Mienenbüttel greift die Planungsvorschlägedes Landschaftsplans für den Geltungsbereich auf und steht zu diesem dahernicht im Widerspruch.7.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile7.2.1 Abgrenzung des UntersuchungsraumesDie Beschreibung der Umwelt erstreckt sich in räumlicher Hinsicht auf den Einwirkungsbereichdes Vorhabens. In Bezug auf die betroffenen einzelnen Schutzgüter ist der Einwirkungsbereichdes Vorhabens jeweils von der spezifischen Art der Einwirkung (z.B. Geräuschimmissionenoder Luftschadstoffe) abhängig.Die Betrachtung der Umweltauswirkungen schließt die nähere Umgebung des Geltungsbereichsdes Bebauungsplanes mit ein, da im Plangebiet ein Gewerbegebiet festgesetzt wirdund damit Auswirkungen über die Geltungsbereichsgrenze hinaus nicht vollständig ausgeschlossenwerden können. Dies gilt jedoch schwerpunktmäßig für die nördlich, westlich undsüdlich angrenzenden Flächen. Im Osten mit der angrenzenden Bundesstraße B3 und imARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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