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Seite 8Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung vonLärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [8].Unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung nicht Gegenstand vonFestsetzungen im Bebauungsplan sind Regelungen im Detail, wenn zum Schutz derNachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form vonAuflagen im Baugenehmigungsverfahren sicher durchsetzbar sind.3.2. Beurteilung von Anlagen im Sinne des BImSchGIm Baugenehmigungsverfahren für die geplanten Nutzungen ist vom Betreiber nachzuweisen,dass die geplante Anlage im Sinne des BImSchG bezüglich der von ihr in der Nachbarschafthervorgerufenen Geräuschimmissionen den Kriterien der TA Lärm [5] genügt.Um die Verträglichkeit der Anlage mit den angrenzenden schützenswerten Nutzungen zuprüfen, wird deshalb eine an den gegenwärtigen Planungserkenntnissen orientierte Immissionsprognoseerstellt, welche die Geräuschanteile aus dem Kfz-Verkehr im Plangebietsowie alle weiteren maßgeblichen Quellen (Verladung, Tankstelle etc.) umfasst.Nach § 22 Abs. 1 Nr.1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sozu errichten und zu betreiben, dass• schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nachdem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und• nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungendurch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1BImSchG) ist nach TA Lärm „ ... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1) am maßgeblichenImmissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.“ Die Immissionsrichtwertesind in der Tabelle 3 aufgeführt. Für den üblichen Betrieb ist gemäß TA Lärm vonden Belastungen an einem mittleren Spitzentag auszugehen, der an mindestens 11 Tagenim Jahr erreicht wird.Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vorder Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigenRaumes nach DIN 4109 einzuhalten sind.(Anmerkung: Da die Immissionsrichtwerte Außenwerte darstellen, ist der Schutz derWohnnutzung vor Gewerbelärm durch passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 in der Regelnicht möglich.)1) Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert.Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm „die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionenvon allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitragder zu beurteilenden Anlage.“ Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008

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