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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 3Inhaltsverzeichnis Seite1 VORBEMERKUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG 61.1 Ziele und Zweck der Planung 61.2 Gründe für die Standortwahl 72 VERFAHRENSVERLAUF/ RECHTSGRUNDLAGEN 83 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET 93.1 Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich 93.2 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen/ Umgebungsnutzung 93.3 Topografie 103.4 Besitz- und Eigentumsverhältnisse 104 ÜBERGEORDNETE VORGABEN FÜR DIE PLANUNG 104.1 Vorgaben der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) 104.2 Landschaftsrahmenplan 124.3 Landschaftsplan 124.4 Flächennutzungsplan 124.5 Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Umfeld 124.6 Anschluss an die B 3 über eine Umgehungsstraße 134.7 Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 1 134.8 Gutachten 145 RESTRIKTIONEN FÜR DIE PLANUNG 145.1 Schutzabstand gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - BAB 1, B 3 145.2 Schutzabstand gemäß § 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) – K 63 sowieneue Erschließungsachse 155.3 Schutzabstand zum Wald / Forstwirtschaftliche Restriktionen 155.4 Immissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm 165.5 Bodenfunde 16ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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