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Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 31Proj.Nr.: 08005sammen selbst den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete tags von 60 dB(A)unterschreiten. Sofern der Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete tags von 64 dB(A)als Belastungsgrenze herangezogen wird, liegen die Veränderungen an den Immissionsorten,an denen der Summenpegel diesen Grenzweit überschreitet, im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellein Höhe von 1 dB(A).Nachts liegen die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung mit maximal 2,6 dB(A) anallen Immissionsorten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Die Veränderung der Gesamtlärmbelastung ist daher insgesamt als unerheblich einzustufen.7.2. Festsetzungena) Schutz vor GewerbelärmZum Schutz der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ vor Gewerbelärm sind im Geltungsbereichdes Bebauungsplans nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Emissionen die folgendenmaximal zulässigen flächenbezogenen immissionswirksamen SchallleistungspegelL Ek (bezogen auf 1 m²) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr)nicht überschreiten:LL EK,i,K in Richtung derEK,i,K in Richtung derwestlichen Nutzungen imOrtslage MienenbüttelTeilflächeAußenbereichTag Nacht Tag NachtdB(A)dB(A)Fläche 1 65 53 65 65Fläche 2 65 54 65 65Fläche 3 65 53 65 65Fläche 4 65 53 65 65Fläche 5 65 59 65 50Fläche 6 65 58 65 65Fläche 7 65 58 65 65Fläche 8 65 58 65 65Grundlage der Festsetzungen ist § 1, (4), Satz 1, Ziffer 1 der BauNVO.Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in denGleichungen (6) und (7) L EK,i durch L EK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen sindwie folgt durchzuführen:1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den jeweiligen Betriebaus den festgesetzten maximal zulässigen flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegeln mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DINISO 9613-2 (ohne Berücksichtigung der Geländehöhen, der Meteorologiekorrektur,weiterer Abschirmungen sowie Reflexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe1 m über Gelände, Immissionspunkthöhe jeweils für das oberste Geschossder nächstgelegenen Wohnbebauung);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008

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