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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 25Erklärung/ BegründungDie Bauweise legt fest, in welcher Art und Weise die Gebäude auf den Grundstücken in Beziehungzu den seitlichen Grundstücksgrenzen angeordnet werden. In Gewerbegebieten trifftim Regelfall die übliche offene Bauweise (Einhaltung des seitlichen Grenzabstandes, Gebäudelängemax. 50 m) bzw. die geschlossene Bauweise (zwingender seitlicher Grenzanbau)nicht zu. Daher wird die Festsetzung einer abweichenden Bauweise notwendig, die inden Festsetzungen, wie oben geschehen, genauer definiert werden muss. Im vorliegendenFall wird die Festsetzung einer abweichenden Bauweise aufgrund der für die Logistikbetriebeim Regelfall notwendigen Gebäudelänge von über 50 m erforderlich. Hierdurch sowie durchdie zugelassene Grenzbebauung kann eine flexible und umfassende Ausnutzung derGrundstücke gewährleistet werden.6.2.4 Überbaubare und nicht überbaubare GrundstücksflächeFestsetzungDie Gebäude sind innerhalb der im Plan durch Baugrenzen gekennzeichneten Standorte zuerrichten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß (bis max. 0,5 m) kanngestattet werden.Nebenanlagen einschließlich ihrer Zufahrten, die der Versorgung der Gebäude sowie der Ableitungvon Abwasser dienen, sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächezulässig. Hierzu zählen auch funktechnische Anlagen, Werbepylone sowie die zur Ableitungdes Schmutz- und Regenwassers erforderlichen Pumpstationen. Werbepylone sind inTeilbereich A nicht zulässig.Erklärung/ BegründungMit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche werden die bebaubaren Bereichedes Grundstücks definiert und damit die Verteilung der baulichen Anlagen auf dem Grundstückgeregelt. Die Baugrenze gem. § 23 Abs. 3 BauNVO umschreibt die überbaubare Fläche,wobei lediglich Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß die Baugrenze überschreitendürfen.Um eine möglichst hohe Flexibilität innerhalb des Planungsgebietes zu erreichen, werden dieBaugrenzen im vorliegenden Bebauungsplan äußerst großzügig gefasst. Dadurch wird einausreichender Spielraum für die individuelle Ausformulierung der für Logistikunternehmen erforderlichenZielvorstellungen überlassen. Die Baugrenzen umfassen im Grunde die komplettenzwischen den einzelnen Erschließungsstraßen gelegenen Flächen.Um eine problemlose und flexible Ver- und Entsorgung der Gebäude innerhalb des Plangebieteszu gewährleisten, sind Nebenanlagen sowie Werbepylone innerhalb und außerhalbder überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Der Ausschluss von Werbepylonen in TeilbereichA erfolgt aus den o.g. stadtgestalterischen Gründen und zur Reduzierung der Auswirkungenauf die Ortslage von Mienenbüttel.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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