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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 107stück von Flur 5, Flurstück 47/1 sowie nördliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/3) zu beachten,d. h. an diesen Stellen besteht die Pflicht, den Baubeginn rechtzeitig vorab bei denzuständigen Denkmalpflegeinstitutionen anzuzeigen. Ansonsten sind im Bereich des Plangebieteskeine Kulturdenkmale bekannt, zu deren Schutz Vermeidung oder Minderungsmaßnahmendurchzuführen wären.Der Verlust der zu den sonstigen Sachgütern zählenden landwirtschaftlichen Nutz- und Betriebsflächenflächenim Plangebiet infolge der Gewerbegebietsausweisung wird in Form vonAusgleichszahlungen an die Eigentümer bzw. Landwirte kompensiert. Ein Ausgleich durchneue zur Verfügung gestellte landwirtschaftliche Nutzflächen ist nicht vorgesehen. Dies giltauch für die geplante Waldkompensationsmaßnahme in Form von Neuentwicklung von Waldauf bisherigen Ackerflächen. Umgekehrt ist die Neuschaffung der Waldfläche nicht nur alsökologische Ausgleichsmaßnahme zu verstehen, sondern auch als wirtschaftliche funktionaleAusgleichsmaßnahme für den Verlust waldwirtschaftlicher Nutzflächen.Der festgesetzte Ausschluss von zentrumstypischen Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsflächevon mehr als 150 m² im Plangebiet dient dem Schutz der bestehenden Einzelhandelsstrukturenin der Gemeinde Neu Wulmstorf, der Stadt Buxtehude und der Region allgemein.Die Festsetzung ist als Vermeidungsmaßnahme zur Verhinderung großer Einkaufsmärkte„auf der grünen Wiese“ zu verstehen.7.5 Prognose über die Entwicklung des UmweltzustandesAuf Grundlage der planerischen Darstellungen und der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplaneskönnen die Auswirkungen, die durch die Umsetzung der Planung entstehen, abgeschätztwerden. Daraus lassen sich Prognosen über Veränderungen des Umweltzustandesim betroffenen Gebiet ableiten. Nachfolgend werden die erwarteten Entwicklungen dereinzelnen Schutzgüter infolge der Umsetzung des Gewerbegebietes erläutert. Dabei werdenauch Auswirkungen, die nur während der Bauphase auftreten berücksichtigt, so dass im Bedarfsfallzwischen baubedingten, anlagenbedingten und betriebsbedingten Auswirkungen unterschiedenwird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die betriebsbedingten Auswirkungen imRahmen der Bebauungsplanaufstellung nicht konkret abgeschätzt werden können, da Bebauungspläneeine Angebotsplanung darstellen und bei der Planaufstellung noch nicht eindeutigsicher ist, welche Art von Betrieben sich ansiedeln. Im vorliegenden Bebauungsplanwird mit der Ansiedlung von Unternehmen aus der Logistikbranche gerechnet, so dass diefür diese Branche typischen Auswirkungen angenommen werden.7.5.1 Auswirkungen auf Geologie und BodenDas neue Gewerbegebiet verursacht in großem Umfang den Verlust von Bodenflächen.Durch eine vollständige Auslastung der Gewerbegebietsflächen werden ca. 54 ha Bodenflächenneu versiegelt. Hinzu kommen noch ca. 3,5 ha neu versiegelte Flächen durch die neueTrasse der K 63. Mit der Bodenversiegelung gehen die natürlichen Bodenfunktionen, vor allemals mechanischer und biochemischer Filter und Puffer, sowie als Lebensgrundlage fürPflanzen und Tiere verloren. Die Funktion zur Versickerung und zum Rückhalt von Niederschlagswasserwird stark eingeschränkt.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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