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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 10Plangebietes befinden sich darüber hinaus ein Funkmast der Vodafone GmbH sowie einlandwirtschaftlicher Betrieb mit angrenzenden Wochenendgrundstücken.Im Osten wird die Umgebungsnutzung durch die bebaute Ortslage von Mienenbüttel und dieB 3 geprägt. In nördlicher und südwestlicher Richtung besteht ein unmittelbarer Übergang indie offene Landschaft, die überwiegend landwirtschaftliche Nutzungen aufweist. Westlichgrenzt eine Tierversuchsanstalt sowie südwestlich davon ein holzverarbeitender Betrieb innerhalbeines kleineren Gehölzbestandes an.3.3 TopografieDer Teil des Planungsgebietes nördlich der Autobahn fällt insgesamt leicht von Nordost inRichtung Südwesten ab. Der mittlere Teil gestaltet sich dabei aber als „Höhenrücken“ mit einemHochpunkt im zentralen nördlichen Planungsgebiet. Innerhalb des Geltungsbereichesbetragen die Geländehöhen zwischen ca. 85 m üNN bis hin zu 76,00 m üNN an der südwestlichenPlangebietsgrenze. Damit werden im Zuge der Erschließungsarbeiten Geländemodellierungenerforderlich.Im Teil südlich der Autobahn ist das Gelände nahzu eben mit Höhen um die 85 m über NN.3.4 Besitz- und EigentumsverhältnisseDie Parzellen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden durch dieGemeinde Neu Wulmstorf erworben und mittlerweile an die Habacker Holding als Projektentwicklerweiter verkauft. Damit kann von einer schnellen Umsetzung der Planung ausgegangenwerden.4 ÜBERGEORDNETE VORGABEN FÜR DIE PLANUNG4.1 Vorgaben der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB)Vorgaben der Raumordnung innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen sind im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) festgelegt. Gemäß § 8 des Nds. Gesetzesüber Raumordnung und Landesplanung (NROG) ist der Landkreis Harburg für sein Gebietals Träger der Regionalplanung zuständig. Gemäß § 8 Abs. 1 NROP ist es Aufgabe desLandkreises Harburg, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), welches aus demLandes-Raumordnungsprogramm entwickelt ist, aufzustellen.Neben diesen formellen Planungsinstrumentarien wurde für die Metropolregion Hamburg einRegionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, um gemeinsame Stadt-Umland-Planungen und regionale Kooperationen zu forcieren. Das REK ist jedoch ein informellesPlanungsinstrument und somit nicht den rechtlich definierten Landes- und RegionalenRaumordnungsprogrammen gleichgestellt. Es besteht keine rechtliche Bindungswirkung fürdie Planungsträger, da keine Rechtswirkung gemäß § 10 NROG abgeleitet werden kann(vgl. RROP, S. 30).ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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