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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfrung relativ einfach durchzuführen und die einzigesichere Möglichkeit der Feststellung. Hiermuss nachgebessert werden.27 NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜRBERGBAU,ENERGIE UND GEOLOGIEPostfach 51015330631 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben28 NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDEFÜR STRAßENBAU UND VERKEHRAUßENSTELLE LÜNEBURGAm alten Eisenwerk 2 d21318 Lüneburg- Glänzendschwarze Holzameise (Lasius fuliginosus)- Rotgelbe Knotenameise (Myrmica rubra).Schreiben vom 21.07.2008den mit Schreiben vom 24.06.2008 übersandtenEntwurf des o. g. Bebauungsplanes der GemeindeNeu Wulmstorf habe ich aus straßenbau-und verkehrlicher Sicht geprüft.Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes liegtan der freien Strecke der Bundesstraße ‚B 3‘zwischen ca. Str-km 9,750 und Str-km 10,385im Bereich der BAB-Anschlussstelle Rade (BAB‚A 1‘ Hamburg — Bremen).Stellungnahme der GemeindeGegen die Ausweisung des BebauungsplanesNr. 66 habe ich grundsätzlich keine Bedenken.Folgende Punkte bitte ich jedoch bei der weiterenBehandlung des Bebauungsplanes zu beachten:- Die geplante Einmündung der Erschließungsstraße(K 63neu) in die B 3 ist verkehrsgerechtauszubauen. Die weitere Planungund Abstimmung hat unter Beteiligungdes Geschäftsbereiches Verden bezüglichder Umgestaltung der „Anschlussstelle Rade“zu erfolgen.- Im Bereich des Anschlusses der neuenFahrbahn an die vorhandene Fahrbahn istzur Fugenüberbrückung eine Asphaltbewehrungmit mindestens 8 cm Überdeckungzur Verhinderung von Rissbildung einzubauen.Die vorhandene Deckschicht derdurchgehenden Fahrbahn der ‚B 3‘ ist abzufräsen.Es ist eine neue Deckschicht überdie gesamte Fahrbahnfläche (einschl.Die Ausbauplanung für den Anschluss derK63neu an die B3 obliegt dem Konzessionärder A1, mit dem Abstimmungsgespräche geführtwerden.Seite 29 von 55

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