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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 114.1.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) in der Fassungvom 18.07.1994, zuletzt geändert am 21.01.2008Das Landesraumordnungsprogramm ist in seiner Gesamtkonzeption die Grundlage für dienachfolgende Planungsstufe der Regionalen Raumordnungsprogramme und legt gemeinsammit diesen verbindliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die künftige räumlicheEntwicklung des Landes und seiner Teilräume fest. Dabei ist die Bindungswirkung so ausgestaltet,dass sie den Rahmen und die notwendige Orientierung und Planungssicherheit fürnachfolgende Planungen und Maßnahmen gibt.Mit der letzten Änderung des Raumordnungsprogramms durch das Land Niedersachsenwurden die Gebietskategorien Ordnungsraum und ländlicher Raum aufgegeben zugunsteneines integrativen Ansatzes mit gleichberechtigten und partnerschaftlichen Regelungen zuden ländlichen und verdichteten Regionen und den Metropolregionen.Direkte Aussagen zum Planungsraum trifft das LROP nicht.Im Abschnitt Mobilität, Verkehr und Logistik heißt es aber:„Zur Stärkung der logistischen Potenziale Niedersachsens sollen Logistikregionen entwickeltund deren logistische Knoten gestärkt werden. Genannt als Logistikregion wird u.a. Hamburgmit seinen landesbedeutsamen logistischen Knoten (u.a. in Hamburg-Harburg).4.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg (RROP) inder Fassung vom 16.11.2000Die Gemeinde Neu Wulmstorf wird im Regionalen Raumordnungsprogramm für den LandkreisHarburg aus dem Jahre 2000 als „Grundzentrum“ eingestuft. Als Grundzentrum hat dieGemeinde die Aufgabe, alle zur Grundversorgung erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen,um die Deckung des allgemeinen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller undwirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten (vgl. RROP, S 53). Der darüber hinausgehendeBedarf wird durch die ausgewiesenen Mittelzentren bzw. die Oberzentren Hamburg undHarburg gedeckt.Das RROP weist den Gemeinden des Landkreises Harburg entsprechend der angestrebtenSiedlungsstruktur bestimmte Schwerpunktaufgaben zu. Der Gemeinde Neu Wulmstorf wurdenhierbei Schwerpunktaufgaben für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten sowieSchwerpunktaufgaben für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten zugewiesen(vgl. RROP, S. 52). Die erstgenannte Schwerpunktaufgabe wurde gemäß Vorgabe desLROP den Mittelzentren sowie den zentralen Orten entlang der Siedlungsachsen zugewiesen.Die letztgenannte Schwerpunktaufgabe ist gemäß LROP eigentlich den Mittelzentrenvorbehalten. Aufgrund der Nähe zu Hamburg und der ausgezeichneten Verkehrsanbindungbesitzen einige Gemeinden innerhalb des Landkreises jedoch besondere Standortvorteile.„Um die verkehrsgünstige Lage als Standortvorteil nutzen zu können, ist zur Entwicklungneuer Arbeitsstätten nicht nur der zentrale Ort, sondern auch die Anschlussstellen der Bundesautobahnenin Planungen und Maßnahmen einzubeziehen. Zur Sicherung und Entwicklungvon Arbeitsstätten an diesen Standorten sind umfangreiche Maßnahmen der Gebietskörperschaftenzur Bereitstellung ausreichender Flächen und der Verbesserung der wirtschaftsnahenInfrastruktur erforderlich“ (RROP, S. 56). Mit der vorliegenden Planung trägtdie Gemeinde Neu Wulmstorf somit der ihr vom RROP zugewiesenen SchwerpunktaufgabeRechnung.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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