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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 104für die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere zu betrachten. Die Ergänzung und Neuanlagevon Gehölzstrukturen schafft Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Gerade dichtezusammenhängende Gehölzstrukturen sind als Rückzugsgebiete zahlreicher Tierarten vonhoher Bedeutung. Allerdings wird die Wertigkeit der innerhalb und randlich des Gewerbegebietesanzupflanzenden Gehölze für die Tier- und Pflanzenwelt von einer eher untergeordnetenBedeutung sein. Es werden daher außerhalb des Geltungsbereiches Ersatzmaßnahmenerforderlich, um die vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt vollständigauszugleichen.Auf Ebene des Bebauungsplans ist eine verbindliche Regelung zur Außenbeleuchtung nichtmöglich. Deshalb wird zur Minimierung der Auswirkungen der Lichtemissionen des Gewerbegebietesauf die Insektenfauna und damit auch auf die Fledermausfauna die Verwendungeiner umweltfreundlichen Außenbeleuchtung empfohlen. Geeignet sind insbesondere Natriumdampfhochdrucklampen,die aufgrund ihres Spektralbereiches eine sehr geringe Anlockwirkungauf Insekten haben. Auf diese Weise können die Beeinträchtigungen durch Licht minimiertwerden. Zur weiteren Minimierung des negativen Einflusses der Lichtemissionen istder Einsatz von Lichtblenden zu empfehlen. Sie beschränken die Lichtwirkung der Beleuchtungskörperauf den zu beleuchtenden Bereich.Zur Reduzierung der Störung der Tierwelt und damit zur Vermeidung und Minimierung derEingriffe ist es wichtig, dass die Bauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes (Baufeldberäumung)außerhalb der Vegetationszeit im Herbst oder Winter beginnen. Dadurchwird verhindert, dass bestimmte, bisher im Gebiet vorkommende Tierarten ihr Revier besetzenund noch vor den Bauarbeiten mit der Brut- oder Nachkommenaufzucht beginnen. EinBaubeginn im Winterhalbjahr ermöglicht vielen Arten ein Ausweichen auf Lebensräume inder Nachbarschaft zum Plangebiet. Davon profitieren insbesondere auch bodenbrütendeZugvögel der Agrarlandschaften, wie die im Plangebiet vorkommende Arten Feldlerche undSchafstelze.Zur Vermeidung einer zusätzlichen Isolierung der Amphibienpopulationen, die südlich vomPlangebiet existieren, wird ein geeigneter Wanderungskorridor zwischen dem neugeplantenGewerbegebiet und dem bestehenden südlich angrenzenden Gewerbegebiet Wennerstorf(Gemeinde Wenzendorf) erhalten bleiben. Der ca. 20 m bis 30 m breite Wanderungskorridorfür Amphibien wird sich aus den beiden naturnah gestalteten Gehölzstreifen an den Außenrändernder Gewerbegebiete zusammensetzen.Ein Beginn der Bauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes im Winterhalbjahr vordem Brutbeginn von Vögeln ist auch aus artenschutzrechtlichen Belangen angebracht. DerBaubeginn außerhalb der Vegetationsperiode verhindert die erhebliche Störung der in der offenenAgrarlandschaft des Gebietes vorkommenden Vogelarten (europäische Vogelartengemäß BNatSchG) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.7.4.5 Schutzgüter Landschaftsbild, Erholung und WohnnutzungDie Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen in den Teilbereichen A, <strong>C1</strong>, <strong>C2</strong> und D auf14 m sowie im Teilbereich B auf 18 m trägt zur Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbilddurch das geplante Gewerbegebiet bei. Für eine geregelte Anordnung der neuenGebäude sorgt die Festlegung von Baugrenzen im Bebauungsplan. Dies begünstigt dieARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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