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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfundüberdecktdieBundesautobahnA1Hamburg- Bremen von km 31,290 bis km 32,180westlich angrenzend an die Anschlussstelle Rade.Die verkehrliche Erschließung des o.g. Gewerbegebieteserfolgt über eine Umgehungsstraße- künftige Verlegung der Kreisstraße 63(K 63 neu) -, die auf der Südseite der A 1 amKnotenpunkt B 3 / Rampe Süd der AS Radeanbindet. Der künftige Knotenpunkt B 3 / RampeSüd der AS Rade / K 63 neu liegt in demPlanfeststellungsbereich zum 6 - streifigen Ausbauder BAB A 1, 1. Bauabschnitt von östlichdem Autobahndreieck Buchholz bis westlich derAnschlussstelle Rade, von km 27,000 bis km33,000. Der Planfeststellungsbeschluss zum 1.Bauabschnitt liegt mit Datum vom 28.08.2003vor. Im Rahmen des s.g. A-Modell-Pilotprojektsist der Auftrag zum Ausbau der A 1 zwischenHamburg und Bremen an das Konsortium ProjektgesellschaftA 1 Mobil GmbH unter Führungvon Bilfinger Berger, John Laing und JohannBunte am 10.06.2008 erteilt worden. Der Baubeginnist für den Spätsommer 2008 geplant.Für die Umgestaltung der AS Rade besteht bereitseine Vereinbarung zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Gemeinde NeuWulmstorf mit Datum vom 29.08./08.09.03. Aufder Grundlage neuer Verkehrsdaten ist die VerkehrstechnischeUntersuchung, Stand April2008, aktualisiert worden.Auf Grund einer erforderlichen Rechtsabbiegespurim Zuge der B 3 in das Gewerbegebiet isteine Ergänzung der v.g. Vereinbarung erforderlich.Der zugesandte B - Planentwurf vom Juni2008 ist hinsichtlich weiterer Abstimmungsgesprächeüberholt und mit Stand vom 16.07.2008den Prüfungsergebnissen, wie z. B. Anpassungdes planfestgestellten Bereichs mit Festsetzungder Flächen zur temporären Nutzung währendder Bauphase des 6 - streifigen Ausbaues der A1, überarbeitet worden.Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken,wenn die weiteren Punkte beachtetwerden:Die ergänzende Vereinbarung wird seitens derGemeinde Neu Wulmstorf noch abgeschlossen.1. Entlang der Bundesautobahn A 1 Hamburg -Bremen und der Bundesstraße 3 Soltau - Buxtehudesind die anbaurechtlichen Bestimmungengemäß § 9 FStrG zu beachten. Die Bauverbotszonemit 40 m Abstand zum äußerenFahrbahnrand der BAB (hier: äußerer Standspurrand)ist beidseitig der A 1 gemäß § 9 (1)FStrG von allen baulichen Anlagen freizuhalten.Entlang der B 3 beträgt der Abstand der Bau-Die Bauverbotszone ist nachrichtlich gem. § 9Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan übernommenworden. Der Hinweis bezüglich möglicherFeuerwehrumfahrten in der Bauverbotszonewird seitens der Gemeinde zur Kenntnisgenommen und im Zuge der Planumsetzungbeachtet.Seite 32 von 55

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