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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfverbotszone 20 m bis zum äußeren Fahrbahnrand.Sollte innerhalb der Bauverbotszone dieAnlegung einer Feuerwehrumfahrt vorgesehenwerden, so ist zunächst die Ausnahme zumBauverbot gemäß § 9 (8) FStrG zu beantragen.Dem Antrag wird ggf. mit Auflagen und Bedingungen,wie z. B. Übernahme sämtlicher Kostendurch die Gemeinde, wenn der Rückbau derFeuerwehrumfahrt durch Ausbauabsichten imZuge der A 1 durch die Straßenbauverwaltungerforderlich werden, stattgegeben.2. Innerhalb der Bauverbots- und auch der Baubeschränkungszonegem. § 9 Abs. 1 u. 2 FStrG,d.h. im Abstand bis zu 100 m vom befestigtenFahrbahnrand der BAB A 1 (hier: Standspur),bzw. im Abstand von 40 m bis zum befestigtenFahrbahnrand der B 3, dürfen keine Werbeanlagenerrichtet werden, die geeignet sind, dieSicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf derBundesautobahnA1bzw.aufderB3zubeeinträchtigen.Die Niedersächsische Landesbehördefür Straßenbau und Verkehr - GB Verden -ist auch nach Rechtskraft des Planvorhabensbezüglich der Genehmigung von Werbeanlagenin jedem Einzelfall rechtzeitig zu beteiligen. ImWeiteren verweise ich auf den Abschnitt 1.2„Örtliche Bauvorschriften“ nach NBauO, TeilWerbeanlagen, 5. Absatz:1. Werbepylone in der Fläche P9 sind nurzulässig, wenn der Abstand zum äußerenFahrbahnrand der BAB (Standspur)mind. 100 m beträgt.Die Baubeschränkungszonen entlang derBAB als auch der B 3 sind als Planzeichenin dem B - Plan festzusetzen.Die Baubeschränkungszone ist ebenfalls nachrichtlichin den Bebauungsplan übernommenworden.Somit wurden die Anregungen NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Außenstelle Verden bereits im Planverfahrenbeachtet.Weitere Hinweise:1. Brauch- und Oberflächenwasser darfdem BAB - Gelände bzw. dem Bundesstraßengeländenicht zugeführt werden.2. Evtl. Schutzmaßnahmen gegen die vomBundesautobahn bzw. dem Bundesstraßenverkehrausgehenden Emissionendürfen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltungerfolgen.3. Neuanpflanzungen entlang der Bundesautobahnsind mit der hiesigenStraßenbaubehörde - LandespflegerinFrau Ewen, Tel.: 04231/9239-128- abzustimmen.Die eingereichten Unterlagen habe ich zu meinenAkten genommen.Die Hinweise werden zur Kenntnis genommenund im weiteren Planverfahren beachtet. Diegeplante Oberflächenentwässerung sieht keineZuleitung des anfallenden Oberflächenwassersauf das Gelände der Bundesautobahn undauch nicht auf das Gelände der Bundesstrassevor. Sämtliches im Plangebiet anfallendeOberflächenwasser wird über Regenwasserkanalisationenden erforderlichen RetentionsundReinigungseinrichtungen zugeführt. Die indem nördlichen Abschnitt im südwestlichen Bereichentstehenden Böschungen werden miteiner Mulde versehen, die das auf den Böschungenanfallende Oberflächenwasser RichtungWesten weiterleitet. Dort findet eine Ver-Seite 33 von 55

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