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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 130Nachfrage für den ÖPNV zu rechnen ist, werden Linienerweiterungen des ÖPNV zur Sicherstellungdes ÖPNV-Anschlusses im Plangebiet angestrebt.Fuß- und radläufige Erschließungen innerhalb des Plangebietes, wie parallel zu der K 63 undden Erschließungsstraßen verlaufende Fuß- und Radwege sowie separat geführte Fußwegezur Anbindung von Mienenbüttel und der umliegenden Landschaft stellen sicher, dass auchBelange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer eine ausreichende Berücksichtigung finden.Auswirkungen auf alle sonstigen BelangeAlle sonstigen bei der Aufstellung von Bauleitplänen laut § 1 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu berücksichtigendenBelange werden nach jetzigem Kenntnisstand durch die Planung nicht berührt.8.1 Gewichtung des AbwägungsmaterialsGemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB)wurden die bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinanderund untereinander gerecht abgewägt und entsprechend ihrer Bedeutung in denvorliegenden Bebauungsplan eingestellt. Für die Abwägung wurden insbesondere folgendeAspekte beachtet:Argumente für die Verwirklichung des Bebauungsplanes Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein bedeutender Beitrag zurFörderung der Wirtschaft der Gemeinde Neu Wulmstorf, des Landkreises Harburgsowie der Region Hamburg geleistet. Insbesondere für die zukunftsträchtige Branche„Logistik“ kann ein hervorragend geeigneter Standort zur Verfügung gestelltwerden. Das Plangebiet kann optimal an das im unmittelbaren Anschluss vorhandene leistungsstarkeüberregionale Verkehrsnetz angebunden werden. Aufgrund der Nähe zu den überregionalen Verkehrstrassen kann eine Anbindungdes Plangebietes ohne Durchquerung einer Ortsdurchfahrt erreicht werden. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes kann der vorhandene Bedarf innerhalbdes Landkreises nach größeren Gewerbegrundstücken befriedigt werden. Der Bebauungsplan stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes derGemeinde Neu Wulmstorf überein. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird das Arbeitsplatzangebot der Regionentscheidend verbessert. Die Planung trägt der Umsetzung der lt. RROP zugewiesenen Schwerpunktaufgabefür die Gemeinde Neu Wulmstorf Rechnung.Argumente gegen die Verwirklichung des Bebauungsplanes Mit der Realisierung des Bebauungsplanes werden großflächige landwirtschaftlicheFlächen sowie eine Waldfläche in Anspruch genommen. Die Planung eines größeren Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe von Mienenbüttelkann es hier zu einer Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe kommen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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