12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 36Hierzu werden folgende grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 66 „GewerbegebietMienenbüttel“ getroffen, deren konzeptionelles Ziel in Kapitel 7.4.1 Beschreibungder Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen näher erläutert und begründetwird:6.5.1 Öffentliche GrünflächenFestsetzungFestsetzung einer öffentlichen Grünfläche Ö gemäß Planzeichnung. Die Begrünung der öffentlichenGrünflächen hat nach den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB zu erfolgen.6.5.2 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenFestsetzungP1:Die mit P1 gekennzeichneten Flächen im nördlichen Randbereich des Plangebietes sinddicht mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen in einem Raster von 1,0 m x 1,5 m zubepflanzen, wobei zur besseren und schnellen Abschirmung des Planungsgebietes mindestens20% Heister und 10% Hochstämme oder Stammbüsche in die Pflanzung einzubindensind. Alle zu pflanzenden Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P2:Die mit P2 gekennzeichnete Fläche ist zur Abschirmung der Bebauung von den umliegendenNutzungen durch im Plangebiet anfallende Erdmassen zu modellieren (Sichtschutzwall vonmax. 7 m Höhe) und wie folgt als Landschaftspark zu begrünen:Entlang der Grenze zur Ortslage von Mienenbüttel sind zwei Reihen mit regionaltypischenstandortgerechten Obstbaumhochstämme zu bepflanzen. Der Abstand der Obstbaumreihenzueinander sowie der Obstbäume untereinander muss mindestens 10 m und höchstens 15m betragen.Der anzulegende Sichtschutzwall ist wie folgt zu begrünen. Auf den Böschungsflächen sowieim Kronenbereich hat eine Anpflanzung von einheimischen, standortgerechten Gehölzen miteinem Baumanteil (Hochstamm oder Stammbusch) und Heisteranteil von jeweils 15% gem.Pflanzliste im Raster von 1,0 m x 1,5 m zu erfolgen. Auf der Krone des Walls sind mind. alle10 m Stammbüsche als Überhälter in die Pflanzungen zu integrieren. Die Gehölzpflanzungensind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.Die nicht für den Sichtschutzwall benötigten Bereiche innerhalb der Fläche P 2 sind parkähnlichanzulegen mit einem maximalen Gehölzanteil von 30%. Die Flächen sind mit einer Magerrasenansaat(RSM 8) zu begrünen. Anlagenwege sind im gesamten Bereich der Fläche P2 zulässig. Feuerwehrum- und zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind am zumGewerbegebiet gelegenen Rand der Fläche zulässig, sofern sie als Schotterrasen ausgebildetsind.P3:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!