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Da keine Hinweise auf das Vorkommen von nach der Roten Liste für Niedersachsengefährdeter, stark gefährdeter oder vom Erlöschen bedrohter Arten vorliegen und da auf derUntersuchungsfläche nur Amphibienpopulationen vergleichsweise geringer Größe gefundenwurden, haben die untersuchten Gewässer nur eine „allgemeine“ Bedeutung alsAmphibienlebensraum, soweit sie überhaupt als solcher in Betracht kommen.Wesentlich höher dagegen ist die Bedeutung einiger umliegender Gewässer (siehe Abschnitt4.4.1 – vorliegende Daten). Für die Einrichtung des Gewerbegebietes Mienenbüttel vonBedeutung ist der südlich der Autobahn gelegene Weiher am Schlepelsberg. In diesemGewässer wurden bisher 7 Amphibienarten gefunden, darunter der gemäß Roter ListeNiedersachsen stark gefährdete Springfrosch und die gefährdeten Arten Moorfrosch undKammmolch. Die von WESTPHAL (2002) 3 vorgenommene Bewertung dieses Gewässers nachFISCHER &PODLOUCKY 4 ergab eine „hohe Bedeutung“ für den Moorfrosch, eine „besondershohe Bedeutung“ für den Springfrosch und eine „herausragende Bedeutung“ für denKammmolch.4.1.4 Eingriff und KompensationDurch den Bau des Gewerbegebietes Mienenbüttel kommt es nicht zu direktenBeeinträchtigungen von Amphibien-Laichgewässern, aber wahrscheinlich zu Störungen vonLandlebensräumen und jahreszeitlichen Wanderwegen.Bei den beiden Gewässern innerhalb des Plangebietes handelt es sich um einen Tümpel,der 2008 trotz des nassen Frühjahrs bereits im April kein Wasser mehr führte und zwei kurzeGrabenabschnitte, die ebenfalls früh im Jahr austrockneten. Beeinträchtigungen vonAmphibien sind hier nicht zu erwarten. Gewässer außerhalb des Plangebietes kommenvoraussichtlich nicht zu Schaden.Als Landlebensräume fungieren bzw. kommen in Betracht der Waldbestand an derWestgrenze des Untersuchungsgebietes, die mit Gehölzen bestandenen Böschungen desWennerstorfer Weges nördlich und südlich der Autobahn, die Böschungen der Autobahnselbst sowie die Hecke entlang der Gemarkungsgrenze zu Wennerstorf. Es gibt aber keineHinweise darauf, dass diese Strukturen eine hervorzuhebende Bedeutung alsLandlebensräume haben.Jahreszeitliche Wanderwege von Amphibien sind auf der Fläche nördlich der Autobahnmangels Laichgewässern und besonderer Landlebensräume nicht vorhanden. Die Bebauungdes südlich der Autobahn gelegenen Bereichs hingegen würde zu einer weiteren Isolierungvon Amphibienvorkommen westlich des Gewerbegebietes Wennerstorf beitragen. Dabeigeht es insbesondere um den Springfrosch (Rana dalmatina), dessen nächsteLaichgewässer im Stuvenwald in östlicher Richtung liegen. Eine komplette Bebauungzwischen dem Gewerbegebiet Wennerstorf und der Autobahn würde dazu führen, dass eineZuwanderung aus dem Stuvenwald nördlich des Lidl-Gebäudes nicht mehr möglich wäre.Negative Auswirkungen auf Amphibien können innerhalb des Gewerbegebietes dadurchausgeglichen werden, dass Grünzüge und gegebenenfalls auch Kleingewässer (z.B.naturnah gestaltete Regenwasserrückhaltung) als Gestaltungselemente in Betracht gezogenwerden. Allerdings sollte man dabei eine Gefährdung von Amphibien durch den ohne Zweifel3 WESTPHAL, D. (2002): Erfassung von Amphibien im Bereich des geplanten Gewerbegebietes beiWennerstorf. – Arbeit im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Harburg,unveröffentlicht.4 FISCHER,C.&R.PODLOUCKY (1997): Berücksichtigung von Amphibien bei naturschutzrelevantenPlanungen – Bedeutung und methodische Mindeststandards. – In: Henle, K. & M. Veith (Hrsg.):Naturschutzrelevante Methoden der Feldherpetologie – Mertensiella 7: 261 – 278.

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