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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorffestzustellen, dass gerade die vorhandeneUnterführung unter der BAB 1 in Verbindungmit den am Wirtschaftsweg bestehendenGehölzstrukturen intensiv durch Fledermäusezur Querung der BAB 1 genutztwird. Diese Unterführung wird den Planungenzufolge ersatzlos entfallen. In Verbindungmit der anzunehmenden Meidung desGewerbegebietes ist zum einen von einererheblichen Beeinträchtigung der Raumbeziehungenbei den Fledermäusen auszugehenund zum anderen eine höhere Gefährdungder Fledermäuse beim zukünftig erforderlichenÜberfliegen der BAB 1 anzunehmen.bahnunterführung eine ähnliche Bedeutung fürdie Unterquerung der Autobahn durch Fledermäuseübernehmen wie die gegenwärtige Unterführung.Es bleibt auch festzustellen, dassdie Änderung der Autobahnunterführung nichtdurch die Planung der Gemeinde bedingt istsondern schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrensder Autobahn Thema war.6. Die Folgenabschätzung der massiven Eingriffein den Naturhaushalt (Boden, Wasser,Luft, Landschaft, Klima) umfasst keine Gesamtbewertungaller Umwelteinwirkungeneinschließlich der Wechselwirkungen mit allenim Nachbarraum befindlichen oder geplantenVorhaben wie insbesondere dengeplanten Ausbau der BAB 1 (vgl. Richtlinie2002 /49 / EG v. 25.06.02). Eine entsprechendeBilanzierung ist im Rahmen desUmweltberichts zu ergänzen.Die geforderten Folgeabschätzungen sind bereitsInhalt des Umweltberichtes.48 HAUPTENTWÄSSERUNGSVERBAND DER III.MEILEALTEN LANDESHERR KARL TAMKEHohenwischer Straße 22321129 Hamburgkeine Stellungnahme abgegeben49 JÄGERSCHAFT HARBURG-LANDHERR HEINRICH WENTZIENPodendorf 221647 Moisburgkeine Stellungnahme abgegeben50 KREISBEAUFTRAGTER FÜRNATURSCHUTZ UNDLANDSCHAFTSPFLEGEHERR FRIEDRICHAm Wiesengrund 11Seite 45 von 55

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