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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1017.3 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung(Nullvariante)Bei Nicht-Durchführung der Planung ist zu erwarten, dass die Nutzungen im Plangebiet zumindestmittelfristig in der jetzigen Form bestehen bleiben. Eine Aufgabe der landwirtschaftlichenNutzung und auch des landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zu erwarten. Die Beeinträchtigungder Siedlung Mienenbüttel durch verkehrsbedingte Immissionen wie Lärm undSchadstoffimmissionen wird in Abhängigkeit des prognostizierten Verkehrsmengenzuwachsessteigen.7.4 Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und AusgleichsmaßnahmenAusgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Bestandssituation im Plangebietund dem geplanten Vorhaben ist die Realisierung der Planung mit Auswirkungen aufdie Schutzgüter verbunden. Im Rahmen der Planung werden daher auch Maßnahmen vorgesehen,die nachteilige Auswirkungen vermeiden, vermindern oder ausgleichen sollen. DieMaßnahmen werden nachfolgend getrennt nach den einzelnen betroffenen Schutzgüternvorgestellt.7.4.1 Schutzgüter Geologie und BodenDas Schutzgut Boden wird am einfachsten durch die Vermeidung von Bodenversiegelungenund Erhaltung des natürlich entstandenen Bodens gewährleistet. Für die im Plangebiet vorgesehenenBauflächen ist überwiegend eine GRZ von 0,8 festgesetzt, damit eine bestmöglichegewerbliche Ausnutzung der Gewerbeflächen ermöglicht wird. Im Bereich A (FlächenGE 1 bis 4) wird eine GRZ von nur 0,75 festgesetzt, wobei auch eine mögliche Überschreitunggemäß § 19 BauNVO ausgeschlossen wird. Hier werden also mindestens 25 % derFlächen von einer Versiegelung freigehalten. Dadurch wird am Rand der Ortslage Mienenbütteldie Schaffung eines breiten Grüngürtels mit integriertem Sichtschutzwall ermöglicht.Dieser Grüngürtel kommt auch dem Schutz des Bodens zu Gute, denn innerhalb diesesGrüngürtels werden weiterhin begrünte Bodenflächen erhalten bzw. neu geschaffen. Durchdie Festsetzung von Flächen mit Pflanzbindungen (P2) wird die Lage des Grüngürtels amOrtsrand von Mienenbüttel gesichert. Die festgesetzte Gestaltung des Grüngürtels als Landschaftsparkmit Magerrasen, 30% Gehölzflächen aus einheimischen, standortgerechten Artenund Baumreihen aus regionaltypischen Obstbaumhochstämmen sorgt für eine naturraumgerechteBepflanzung der Bodenflächen, was zusätzlich dem Schutz der regionalenBodenfauna zu Gute kommt. In gleicher Weise dienen die festgesetzten in der Regel 10 bis30 m breiten Grüngürtel mit Pflanzbindung an den übrigen Außengrenzen der Bauflächenund der Flächen für die Abwasserbeseitigung dem Schutz des Bodens. Die Verwendung desautochthonen Bodens zur Anlage der vorgesehenen Pflanzflächen sichert einen Teil der örtlichenBöden und trägt so zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in den Bodenhaushaltbei.Der Verlust des Bodens im Bereich der wegfallenden Waldflächen wird durch Neuinitiierungnaturraumtypischer Waldflächen auf bisherigen Ackerflächen teilweise ausgeglichen. Einevollständige Kompensation des Verlustes von bisher weitgehend naturbelassenen Waldbö-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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