12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 356.4.2 Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsanlagen und –leitungen1. Die Chemikalienleitung der Dow Olefinverbund GmbH wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 13BauGB als unterirdische Versorgungsleitung festgesetzt.2. Als Entwässerungssystem wird innerhalb des Planungsgebietes gem. § 9 Abs. 1 Nr. 13BauGB ein Trennsystem festgesetzt. Die im Gebiet anfallenden Abwässer sind entsprechendihrer potenziellen Schadstoffkontamination getrennt abzuleiten (Trennsystem). DasSchmutzwasser (häusliches Abwasser) ist der Ortskanalisation Mienenbüttel zuzuleiten.Das Oberflächenwasser (Dach- und Hofwasser, Straßenablaufwasser) ist davon getrenntzu erfassen und den festgesetzten Versickerungs- und Rückhalteanlagen zuzuleiten.6.4.3 Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung undVersickerung von NiederschlagswasserDas Regenrückhaltebecken sowie die Versickerungsflächen (Retentionsbodenfilter) werdengem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB als Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich derRückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser festgesetzt.Innerhalb der Flächen ist die Anlage von Unterhaltungswegen zulässig.6.4.4 Geh-, Fahr- und LeitungsrechtZur Sicherung der Zugänglichkeit der Chemikalienleitung der Dow Olefinverbund GmbH wirdein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten des Leitungsbetreibersfestgesetzt.6.5 GrünordnungWesentliche Aufgabe des vorliegenden Bebauungsplans ist es, die Belange von UmweltundNaturschutz sowie der Ökologie und Landschaftspflege ausreichend zu berücksichtigen.Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Rahmen der Grünordnung zubeachten sind, sind in § 1 Abs. 1 BNatSchG geregelt. Danach sind Natur und Landschaft imbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass:• Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,• die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,• die Pflanzen und Tierwelt sowie• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaftals Lebensgrundlage des Menschen (...) nachhaltig gesichert wird.Die Nutzung des z.Zt. überwiegend landwirtschaftlich genutzten Plangebietes als Gewerbegebiethat eine Beeinträchtigung des ökologischen Potenzials, insbesondere durch Bodenversiegelungund Beseitigung von Vegetationsstrukturen zur Folge, die an anderer Stelle derBegründung detaillierter beschrieben werden. Diese Auswirkungen gilt es innerhalb desPlangebietes durch entsprechende Grünmaßnahmen zu reduzieren und zumindest teilweiseauszugleichen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!