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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 112Der Verlust an forstwirtschaftlich genutzten Flächen wird in Abstimmung mit den zuständigenBehörden im Verhältnis 2:1 ausgeglichen, d. h. in mindestens gleichem Umfang wie die entfallendenWaldflächen wird auf einer bisherigen Ackerfläche südlich des Plangebietes ein naturraumtypischerWald entwickelt (Ersatzaufforstungen). Da dieser Wald nicht direkt, sondernerst nach Jahrzehnten die Lebensraumqualität der wegfallenden Laubwaldflächen entwickelt,werden im Flächenumfang wie die wegfallenden Waldflächen zusätzliche Waldumbaumaßnahmen(sogenannte waldverbessernde Maßnahmen) auf bisherigen nicht naturnahenWaldflächen durchgeführt. Dazu werden naturraumtypische standortgerechte Gehölzegepflanzt, um die bestehenden Waldflächen naturschutzfachlich aufzuwerten.Der Verlust der Offenlandbiotope im Plangebiet muss durch andere externe Ausgleichsmaßnahmenkompensiert werden.Neben den direkten Auswirkungen der Planung durch die Zerstörung von Lebensräumensind Auswirkungen durch Einschränkung des Biotopverbunds zu erwarten. Aktuell erfolgt derBiotopverbund insbesondere über flächige bzw. lineare Gehölzstrukturen (sog. Trittsteinbiotope),die im Plangebiet jedoch nur sporadisch auftreten. Diese Strukturen gehen durch dieRealisierung der Planung größtenteils verloren. Die neu geplanten Gehölzgürtel in denRandbereichen des Gewerbegebietes können die Funktionen des Biotopverbundes zumindesteingeschränkt übernehmen.Auch die Einwirkung von Immissionen kann die Lebensraumqualität angrenzender Flächenbeeinträchtigen. Dabei treten im Falle des geplanten Gewerbegebietes Mienenbüttel dieAuswirkungen durch Lärm aufgrund der vorhandenen Vorbelastung in den Hintergrund. Bereitszum heutigen Zeitpunkt ist das Plangebiet sowie dessen Umfeld erheblich durch denVerkehrslärm der nahe gelegenen BAB 1 und B 3 belastet. Die Realisierung des Gewerbegebietesist durch festgesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel so konzipiert, dass eszu keiner wesentlichen Verschlechterung der Situation kommt.Nicht von der Hand zu weisen sind die potenziellen Auswirkungen der zukünftigen gewerblichenNutzung durch Lichtimmissionen auf die Tierwelt. Lichteinwirkungen sind insbesonderefür nachtaktive Insekten, z.B. Nachtfalter, von Bedeutung. Sie werden von künstlichen Lichtquellenaller Art angelockt. Für viele Individuen sind die Lichtquellen direkte (Verbrennen,Aufprall) oder indirekte (leichte Beute, Erschöpfung) Todesfallen. Dies kann mittel- und langfristigzu einer Verarmung der nachtaktiven Insektenfauna führen. Dies hat wiederum Einflussauf die Tierarten, welche diese Insekten jagen. Im Untersuchungsgebiet sind hier dieFledermäuse anzuführen, welche das Offenland des Plangebietes als Jagdrevier nutzen. Esist davon auszugehen, dass die Fledermäuse das Gewerbegebiet ebenfalls als Jagdreviernutzen werden und dabei sogar kurzfristig von der Attraktion der Insekten durch die künstlicheBeleuchtung profitieren (leichte Beute). Mittel- bis langfristig würde die zunehmendeVerarmung der nachtaktiven Insektenwelt jedoch auch dazu führen, dass das Gewerbegebietauch für die Fledermäuse zunehmend unattraktiver wird. Die Lichter des nächtlichenVerkehrs auf der Autobahn stellen hier bereits eine Vorbelastung dar.Ein erhöhtes Anlocken von nachtaktiven Insekten kann nicht ausgeschlossen, jedoch durchdie Verwendung spezieller Lampen (Natriumdampfhochdrucklampen) minimiert werden. Zudemwird empfohlen, die Lichteinwirkung der Beleuchtungskörper durch Lichtblenden aufden zu beleuchtenden Bereich zu beschränken. Hierdurch können die Auswirkungen derLichtimmissionen sowohl auf die Insektenwelt, als auch auf die Fledermäuse, deutlich redu-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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