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Seite 24Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfteilweise überschritten. Die Sanierungswerte für Mischgebiete von 72 dB(A) tags und62 dB(A) nachts werden an keinem Immissionsort erreicht. Die provisorische Erschleißungüber die Straße Hinterm Hagen entspricht einem Straßenneubau. Daher ist im Rahmender Ausführungs- und Genehmigungsplanung der Straße zu prüfen, ob aus derBaumaßnahme Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach entstehen. Sofern die Zufahrtim Zwischenzustand in erheblichem Umfang auch nachts genutzt wird, ist abzuschätzen,dass sich diese ergeben werden. Nach Vorliegen der konkreten Planungen istdaher noch einmal detailliert zu prüfen, welcher Verkehr tatsächlich über diese Straßegeführt werden wird und welche Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach ggf. entstehen.Im Bebauungsplanverfahren ist der Zwischenzustand, da den Anwohnern insbesonderenachts unter Umständen z.T. erhebliche Pegel zugemutet würden, sorgfältig abzuwägen.Abbildung 7: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm im Zwischenzustand an denImmissionsorten (ungünstigstes Geschoss dargestellt)Belastungen aus Verkehrslärm, im ZwischenzustandBeurteilungspegel [dB(A)]757065605550454035302520151050IO-1Prognose-Planfall tags Prognose-Planfall nachts Immissionsrichtwert tagsImmissionsrichtwert nachts Sanierungswert tags Sanierungswert nachtsIO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10IO-115.6. Verlegung der K63Bei der Verlegung der K63 handelt es ebenfalls sich um einen Straßenneubau. Dahermüsste formal eine Untersuchung nach Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)erfolgen. Anhand der Beurteilungspegel aus Verkehrslärm ist jedoch ohne weitere Prüfungabzuschätzen, dass aus der Neubaumaßnahme der K63 keine Ansprüche auf Lärmschutzdem Grunde nach resultieren werden. Detaillierte Untersuchungen sind demzufolgenicht erforderlich.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008

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