12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 266.3 Verkehr – Konzeptionelle Beschreibung und Festsetzungen6.3.1 Überörtliche Anbindung des PlangebietesDas zukünftige Gewerbegebiet ist aufgrund seiner Lage unmittelbar an der BAB 1 sowie ander B 3 hervorragend in das überörtliche Verkehrsnetz eingebunden. Zwischen dem BuchholzerDreieck und Bremen erfolgt ein 6-spuriger Ausbau der BAB 1, was einen zusätzlichenStandortvorteil für das geplante Gewerbegebiet bedeutet.Neben dem Ausbau der BAB 1 ist der Bau der neuen Erschließungsachse für das Plangebietvon zentraler Bedeutung. Ausgehend von der K 63 stellt die neue Erschließungsachse eineVerbindung ohne Durchquerung der Ortslage von Mienenbüttel zur B 3 und somit zur BAB 1her. Diese Anbindung an die B 3 wird zusammen mit der Anschlussstelle Rade einen wichtigenVerkehrsknotenpunkt darstellen. Die südliche Rampe zur BAB 1 soll zukünftig spiegelbildlichzur B 3 ausgebildet werden, damit ein „echter“ Kreuzungsbereich BAB 1/ B 3 /neueErschließungsachse entsteht. In der Zwischenzeit wird es ein Provisorium mit um ca. 40 mversetzten Anschlussstellen geben.Der 6-spurige Ausbau der BAB 1 sowie die Gestaltung der Knotenpunkte an den Anschlussstellenzur B 3 ist Inhalt des hierzu erforderlichen Planfeststellungsverfahrens. Aufgrund desbedingt durch die Gewerbegebietserschließung zu erwartenden steigenden Verkehrsaufkommensauf der B 3 wird aber eine Neugestaltung des Knotenpunktes AutobahnanschlussstelleRade / B 3 / K 63 (neu) erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Linsabbiegespurfür aus Richtung Mienenbüttel kommende Fahrzeuge, die von der B 3 in dieneue K 63 einbiegen möchten. Hierzu ist eine Ergänzung der Planfeststellung erforderlich.Der vorliegende Bebauungsplan ersetzt gem. § 17 b Abs. 2 FStrG im vorliegenden Fall diePlanfeststellung (planfeststellungsersetzender Bebauungsplan) und sichert somit die neueLinksabbiegespur planungsrechtlich.Die neue Erschließungsachse muss in ihrem Verlauf die BAB 1 unterqueren. Das derzeitvorhandene Brückenbauwerk für die Verbindungsstraße zwischen Mienenbüttel und Wennerstorfmuss zukünftig „gedreht“ werden. Ausgehend von der neuen Erschließungsstraßewird es einen Abzweig in Richtung Wennerstorf in Höhe des Gewerbegebietes Schleppelsberggeben, so dass eine Verbindung in jedem Falle gewährleistet ist.Die Erschließung des Gewerbegebietes Mienenbüttel ist abhängig von der Realisierung deso.g. neuen Brückenbauwerkes der BAB A 1. Da derzeit noch nicht feststeht, wann diesesBrückenbauwerk gebaut werden soll, sollen über eine sogenannte temporäre Festsetzunggem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerksalternative Erschließungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hierzu werden im nördlichenPlangebiet im Bereich des bestehenden Weges südlich der Ortslage (Straße „HintermHagen“) von Mienenbüttel sowie im südlichen Plangebiet in Höhe des hier geplanten Regenrückhaltebeckenszwei temporäre Grundstückszufahrten festgesetzt.6.3.2 Innere ErschließungskonzeptionDas Rückgrat der Erschließungskonzeption des Gewerbegebietes Mienenbüttel stellt dieneue Achse dar. Innerhalb des Geltungsbereiches wird es hieran mehrere Anschlussstellenals Stichstraßen mit Wendeschleifen für LKW geben Die Stichstraßen werden als Kreuzun-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!