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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 24Die maximale Gebäudehöhe wird durch die Oberste Dachhaut definiert. Unterer Bezugspunktist die gem. § 9 Abs. 3 BauGB durch Planeinschrieb festgesetzte Höhenlage des terrassiertenGeländes.Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind alle nachgeordneten Anlagen, Betriebsvorrichtungenund technischen Aufbauten, die zur Aufrechterhaltung der Nutzungen erforderlichsind sowie Werbepylone. Die maximale Höhe für die Werbepylone wird auf 25 m über deno.g. unteren Bezugspunkten beschränkt.Erklärung/ BegründungZur eindeutigen Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan iststets eine dreidimensionale Maßfestsetzung erforderlich. Die Festsetzung von maximal zulässigenVollgeschossen sowie die Festsetzung einer Geschossflächenzahl sind in Gewerbegebietenwenig dazu geeignet, um die dritte Dimension im Städtebau zu bestimmen. InGewerbegebieten können zudem aufgrund der unterschiedlichen möglichen Arten von Nutzungendie lichten Raumhöhen in den Gebäuden stark differieren. Aus diesem Grund erfolgtdie Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe.Für die Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen sind gem. § 18 BauNVO eine untereund eine obere Bezugshöhe erforderlich, um die Höhe der baulichen Anlagen eindeutigbestimmen zu können. Als unterer Bezugspunkt wird die Höhenlage über NN des zukünftigterrassierten Geländes definiert. Der obere Bezugspunkt wird durch die oberste Dachhautbestimmt. Die Höhe der Terrassen steigt hierbei bedingt durch die derzeitige Geländesituationund entwässerungstechnische Erfordernisse nördlich der Autobahn von West nach Ostschrittweise an. Auch südlich der Autobahn werden unterschiedliche Terrassenniveaus ausgebildet.Innerhalb des Plangebietes wird aus stadtgestalterischen und nutzungsbedingten Gründeneine Höhengliederung der Gebäude angestrebt. Damit werden folgende Zielvorstellungenverfolgt:Die niedrigsten Gebäudehöhen sind in Richtung Ortslage von Mienenbüttel zugelassen. Zusammenmit der vorgesehenen Geländeterrassierung, die hier eine leichte Reduktion dergegenwärtigen Geländehöhen vorsieht, und der großen Grünzone in Richtung Ortslage kanntrotz der vorgesehenen Gebäudedimensionen zumindest eine gewisse Anpassung an dievorhandene Gebäudestruktur in Mienenbüttel erfolgen.Lediglich nachgeordnete Anlagen, die zur Hauptnutzung erforderlich sind, sind von der Höhenbegrenzungausgenommen. Für Werbepylone, die häufig große Höhen erreichen, wirdaus stadtgestalterischen Gründen die maximale Höhe auf 25 m begrenzt. Zudem sind Werbepyloneaus diesen Gründen in Teilbereich A, also dem Mienenbüttel nächstgelegenen Teildes Gewerbegebietes nicht zulässig (siehe hierzu auch unten).6.2.3 BauweiseFestsetzungIm gesamten Planungsgebiet wird eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4BauNVO festgesetzt. Grenzbebauung und Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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