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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 115gebnis, dass unter Berücksichtigung der festgesetzten flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegel die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung durch das Gewerbegebietinsgesamt als unerheblich einzustufen sind. Detaillierte Erläuterungen dazu sinddem Kapitel 6.7 bzw. dem beigefügten Fachgutachten zu entnehmen.Beeinträchtigungen für die Erholung bzw. die Wohn- und Arbeitsstättenqualität können auchdurch die Erhöhung der Luftschadstoffkonzentration entstehen. Diesbezügliche Auswirkungendurch die Realisierung des Gewerbegebietes sind bereits im Kapitel 7.5.2 (Auswirkungenauf Klima und Lufthygiene) behandelt worden. Gleiches gilt für potenzielle Belastungendurch Gerüche.7.5.6 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige SachgüterDie Anzeigepflicht von Bodenfunden gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz sollbaubedingte Zerstörungen von Bodendenkmalen im Gewerbegebiet verhindern. BekannteFundstellen innerhalb des Plangebietes werden zusätzlich durch die Anzeigepflicht von Bauarbeitenin den betroffenen Flurstücken geschützt. Sonstige Kulturgüter sind im Plangebietnicht bekannt, so dass nicht mit negativen Auswirkungen auf Kulturgüter durch die Realisierungdes Gewerbegebietes zu rechnen ist.Die als sonstiges Sachgut zu betrachtende landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb desPlangebietes gehen durch die Realisierung des Gewerbegebietes verloren. Dabei handelt essich aufgrund der geringen Reliefenergie und großen Schläge um einfach zu bewirtschaftendeAnbauflächen, wobei allerdings die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens nur mäßig ist.Eine weitere, die Landwirtschaft betreffende Auswirkung ist der Verlust von landwirtschaftlichenBetriebsgebäuden, die im zentral-westlichen Plangebiet vorkommen. Mit den Eigentümernder landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäude wurde bereits im Vorfeld derPlanung Verhandlungen bezüglich des Erwerbs der Grundstücke geführt und einvernehmlicheLösungen erzielt, so dass es zu keinen nachhaltigen Auswirkungen auf die Landwirtschaftbzw. die wirtschaftliche Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben kommen wird.Auch Waldflächen sind als wirtschaftliches Sachgut zu betrachten. Sie gehen im Planungsgebietim vergleichsweise geringen Umfang verloren. Sie müssen Anlagen für die Niederschlagsversickerungweichen, da nur an ihrem Standort in ausreichendem Umfang geeigneteUntergrundverhältnisse für die Versickerung des Oberflächenwassers aus dem großenPlangebietsbereich nördlich der BAB A 1 vorliegen. Der Wegfall der Waldflächen ist wie beiden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Vorfeld der Planung mit den Eigentümern vereinbart,so dass keine Auswirkungen bezüglich den Wald betreffender wirtschaftlicher Belange entstehenwerden. Im Rahmen des ökologischen Ausgleichs für den Verlust der Waldflächenwird im südwestlichen Anschluss an das Plangebiet auf bisherigen Ackerflächen eine neueWaldfläche entwickelt. Flächenbezogen wird sie etwa die gleiche Größe besitzen, wie diewegfallenden Waldflächen, so dass letztendlich auch in Bezug auf das wirtschaftliche SachgutWald eine Ausgleich im Verhältnis 1:1 geschaffen wird.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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