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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfHERR HUNDSDÖRFERElstorfer Straße 3721629 Neu Wulmstorfkeine Stellungnahme abgegeben34 WASSERBESCHAFFUNGSVERBANDHARBURGPostfach 11022021206 SeevetalSchreiben vom 18.07.2008Seitens des WasserbeschaffungsverbandsHarburg bestehen gegen den oben genanntenB-Plan keine Bedenken.Stellungnahme der GemeindeDie Hinweise des WasserbeschaffungsverbandesHarburg werden zur Kenntnis genommenund im weiteren Planverfahren beachtet.Der Anschluss des Gewerbegebiets an die öffentlicheTrinkwasserversorgung ist möglich,wenn das vorhandene Rohrleitungsnetz erweitertwird. Die notwendige Rohrnetzerweiterungfinanziert sich über Baukostenzuschüsse. EineVorfinanzierung durch den Erschließungsträgerist dabei erforderlich.Der Wasserbeschaffungsverband Harburg verlegtund unterhält Leitungen nur im öffentlichenBereich. Um eine sichere Versorgung gewährleistenzu können, ist die Verlegung einer RingleitungPVC DN 200 geplant. Die erforderlichenTrassen sind zur Verfügung zu stellen. Solltedennoch die Verlegung in privaten Flachen erforderlichwerden, so ist die Leitung über einebeschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuchzu sichern.35 WEHRBEREICHSVERWALTUNG IFeldstraße 23424106 Kielkeine Stellungnahme abgegeben36 WEHRBEREICHSVERWALTUNG NORDPostfach 16330001 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben37 FHHBEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UNDUMWELTSeite 35 von 55

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