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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 128Zufahrt festgesetzt, die die vorhandene Autobahnunterführung nutzt. Über diese kann zuKonfliktzeiten nachts der entstehende Verkehr abgewickelt werden. Weiterhin kann man davonausgehen, dass diese provisorische Lösung in erster Linie dem Baustellenverkehr undweniger dem Gewerbeverkehr dienen wird. Daher ist nachts ohnehin nicht mit einem starkerhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.LuftschadstoffeImmissionsseitig ist im Bereich der maßgeblichen schützenswerten vorhandenen Bebauungfestzustellen, dass für die untersuchten Schadstoffkomponenten NO2, Benzol und Feinstaub(PM10)die derzeit geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen imPrognose-Planfall eingehalten werden, insbesondere auch im Umfeld des Plangebiets.Auswirkungen auf die Belange des Denkmalschutzes und der DenkmalpflegeWie in Kapitel 5.5 beschrieben, befinden sich im Planungsgebiet mehrere Bodendenkmale.Diese haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planung, sind im Bebauungsplan-Verfahren bzw. der sich anschließenden Erschließung des Plangebietes aber entsprechendder in den §§ 13 und 14 NDschG genannten Vorgaben und Auflagen zu beachten. Im Abstimmungmit dem Helms Museum wird vor der Erschließung des Baugebietes eine Baggersondagedurchgeführt, um Größe und Umfang möglicher vorhandener ökologischer Bausubstanzzu prüfen und zu dokumentieren. Hierdurch können die Belange des Denkmalschutzeseine ausreichende Beachtung finden.Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzesund der LandschaftspflegeDie Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelunggem. § 1a Abs. 3 BauGB sind bereits im Umweltbericht (siehe Kapitel 7) abgehandelt.Auswirkungen auf die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Strukturim Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Erhaltung,Sicherung und Schaffung von ArbeitsplätzenIn der Bauleitplanung sind die wirtschaftlichen Belange in erster Linie durch ein ausreichendes,den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechendes Flächenangebot zu berücksichtigen.Dabei muss die Bauleitplanung einen Ausgleich zwischen konkurrierenden Bodennutzungsansprüchenschaffen, wie z.B. zwischen Wirtschaft und Wohnen oder zwischen konkurrierendenWirtschaftsbereichen. (z.B. Steuerung der Standorte von Verbrauchermärkten).Diesen Anforderungen wird der vorliegende Bebauungsplan gerecht. Er schafft in einemgroßen Umfang Gewerbeflächen, die in erster Linie für Unternehmen der Logistikbranche bereitgestellt werden sollen und damit einer Branche, die gerade im Hamburger Raum mit seinemÜberseehafen vermehrt geeignete Flächen nachfragt. Der unmittelbare Autobahnanschluss,die Nähe zum Hafen sowie die möglichen Flächenzuschnitte sprechen hierbei fürden Standort Gewerbegebiet Mienenbüttel, zumal gutachterlich belegt werden kann, dassmögliche Probleme mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen, wie dem Wohnen in der Ortslagevon Mienenbüttel, durch geeignete Festsetzungen ausgeschlossen werden können.Der Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbegebiet, mit Ausnahme von Tankstellenshops,sichert zudem die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den umliegenden zentra-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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