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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf„Durch die Errichtung des Hallenkomplexeswird eine langjährige mittlere Ertragseinbußefür alle 4 WEA im Windpark Wennerstorf vonca. 0,5% berechnet. Berücksichtigt man die üblicheUnsicherheit von Ertragsprognosen mitden hier vorliegenden Eingangsdaten, so ergibtsich für den hier berechneten prozentualenHindernisseinfluss eine Unsicherheit von plusminus20%. Das heißt, dass für weiterführendeBetrachtungen zur Ertragsminderung langjährigemittlere Ertragseinbußen von 0,4% - 0,6%anzusetzen sind.“OberflächenentwässerungDerzeit liegt ein Vorentwurf der Fachplanung zurOberflächenentwässerung vor. Diese Vorplanungzeigt grundsätzlich auf, dass eine nachhaltigeOberflächenentwässerung möglich ist, aufGrund des Flächenumfangs (Versiegelung) undder Betroffenheit von Nachbargemeinden imUnterliegerbereich des Notüberlaufs ist allerdingseine detaillierte Oberflächenentwässerungsplanungerforderlich. Diese soll nach Angabendes beauftragten Ingenieurbüros zeitnahvorgelegt werden, so dass eine abschließendeStellungnahme derzeit nicht abgegeben werdenkann.Nach Auffassung der Gemeinde NeuWulmstorf kann bei einer so geringen Ertragseinbußevon 0,4 – 0,6% den wirtschaftlichenBelangen der Windkraftnutzung kein ausschlaggebendesGewicht zugemessen werden.Die textlichen Festsetzungen würdigen nicht,dass eine Rückhalteeinrichtung auf jedem Einzelgrundstückzwingend vorzuhalten ist. Nur solässt sich die Oberflächenentwässerung konformmit der Fachplanung bei dem vorhandenenPlatzangebot verwirklichen. Da durch diese Flächeninanspruchnahmedie Ausnutzungsmöglichkeitfür die Betriebsflächen reduziert wird,sollte der Umfang der notwendigen flankierendenMaßnahmen bereits detailliert im Plan festgesetztwerden.Aufgrund der Anregungen des Landkreiseswird folgende Festsetzung in den Bebauungsplanaufgenommen:„Das auf den nördlich der BAB A1 anfallendeOberflächenwasser von den Dachflächen istmit einer maximalen Abflussspende von5,0l/s/ha abzuleiten. Um dies zu gewährleistensind entsprechende Rückhaltemaßnahmenz.B. durch Stauraumkanäle, Rigolen, Rigolenfüllkörperetc. auf den Gewerbegrundstückenvorzusehen. Die Rückhaltevorrichtungen könneneine Versickerung des eingeleiteten Oberflächenwasserszulassen (z.B. durch vliesummantelte,ungedichtete Rigolenfüllkörper). DieDimensionierung ist auf ein 5-jähriges Regenereignisauszulegen. D.h., der Versagensfallder Rückhalteeinrichtungen kann einmal in 5Jahren eintreten. Das anfallende Oberflächenwasservon den privaten Verkehrsflächen istebenfalls gedrosselt abzuleiten. Die maximaleAbflussspende beträgt hier 7,5 l/s/ha. Aufgrundder zu erwartenden Verschmutzungen des O-berflächenwassers sind die Rückhalteeinrich-Seite 12 von 55

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