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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 466.9.4 Sonstige bauliche AnlagenLichtmasten bzw. sonstige Lichtquellen dürfen die nächstgelegenen baulichen Anlagennicht überragen. Die Lichtmasten und sonstigen Lichtquellen sind so auszurichten,dass von ihnen keine störenden Wirkungen auf die angrenzende Ortslage sowieden Freiraum ausgehen.6.9.5 OrdnungswidrigkeitenGem. § 91 Abs. 3 NBauO handelt ordnungswidrig, wer dieser örtlichen Bauvorschriftzuwiderhandelt. Gem. § 91 Abs. 5 NBauO kann die Ordnungswidrigkeit mit einerGeldbuße von bis zu 500.000 € geahndet werden.6.10 Nachrichtliche Übernahme (§9 Abs. 6 BauGB)In die verbindliche Bauleitplanung sind Festsetzungen, die nach anderen gesetzlichenVorschriften getroffen sind, nachrichtlich zu übernehmen. Gleiches gilt fürDenkmäler nach Landesrecht. Solche Festsetzungen sind getroffen, wenn sie mitAußenwirkung rechtsverbindlich sind und für sich aus ihrer eigenen Rechtsgrundlageheraus gelten, ohne dass sie einer Festsetzung im Bebauungsplan bedürfen.Nachrichtliche Übernahmen brauchen nur in einem Umfang zu erfolgen, soweit siezum Verständnis des Bebauungsplanes oder für die städtebauliche Beurteilung vonBaugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind. Folgende nachrichtlichen Übernahmenwerden daher in den Bebauungsplan übernommen:6.10.1 Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften gem. § 9 FStrGSchutzabstand von 40 m zum planfestgestellten Ausbau der BAB 1 bzw. Schutzabstandvon 20 m zur B 3 , gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.Innerhalb der Schutzzone dürfen keine Hochbauten errichtet werden sowie keinebaulichen Anlagen, die über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbaroder mittelbar angeschlossen werden.Jegliche Art von mobilen und stationären Werbeanlagen sind in der Bauverbotszoneunzulässig.Innerhalb der Bauverbotszone sind Aufschüttungen bzw. Terrassierungen zur Geländemodelllierungin größerem Umfang unzulässig.Innerhalb der Baubeschränkungszone gem. § 9 Abs. 2 FStrG dürfen bis 100 m vombefestigten Fahrbahnrand der BAB 1 keine Werbeanlagen errichtet werden, die geeignetsind, die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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