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Seite 12Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSchallleistungspegel von 105,4 dB(A) verwendet. Details zu den Schallleistungspegelnfinden sich in [21].4.3. Prognose-Planfall4.3.1. Emissionen des Plangeltungsbereiches (städtebauliche Ebene)Die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutztenFlächen erfolgt über den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln L W ” (bezogenauf eine Grundfläche von 1 m²). Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionenvom Plangebiet erfolgt durch Festsetzung von Geräuschkontingenten L EK gemäßDIN 45691. Dies entspricht Emissionsbeschränkungen in Form von flächenbezogenenimmissionswirksamen Schallleistungspegeln L W ” (bezogen auf eine Grundfläche von1 m²).Für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schutzmaßnahmenist gemäß DIN 18005/1 [6] für Industriegebiete mit L W ” = 65 dB(A), für Gewerbegebiete mitL W ” = 60 dB(A) sowohl tags als auch nachts zu rechnen. Diese Werte sind demnach alsAnhaltswerte für nicht eingeschränkte Industrie- und Gewerbegebiete anzusehen.Die vorliegende Planung hat in erster Linie das Ziel, Logistikunternehmen anzusiedeln.Erfahrungsgemäß sind die üblichen Ansätze für unbeschränkte Gewerbeflächen für Logistikunternehmennicht ausreichend. Daher wurde für die Gewerbeflächen tags der obigeAnsatz für nicht eingeschränkte Industriegebiete zugrunde gelegt. Für den Nachtbetriebwurden Ansätze abgeleitet, die mit der angrenzenden Wohnbebauung im Umfeld verträglichsind. Dabei wurde für die lauteste Stunde nachts ein Gleichzeitigkeitsgrad von 50 %eingerechnet, d.h. dass für 50 % aller Betriebe die gemäß TA Lärm maßgebende lautestevolle Nachtstunde zusammenfällt oder alle Betriebe im Mittel 50 % ihres Kontingentsdurchgehend ausschöpfen. Rechnerisch entspricht ein Gleichzeitigkeitsgrad von 50 %einer Verringerung des Beurteilungspegels nachts um 3 dB(A). Im vorliegenden Fall wurdendie Optimierungsrechnungen richtungsbezogen durchgeführt. Es wurden daher sowohldie zulässigen Emissionen in Richtung Ortslage Mienenbüttel, als auch die zulässigenEmissionen in Richtung der westlich des Plangebietes im Außenbereich gelegenenNutzungen ermittelt. Die Ergebnisse der Optimierungsrechnungen sind in Abschnitt 4.4dargestellt. Zur Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm in der Umgebung des Plangebietessind die in Tabelle 5 aufgeführten Emissionsbeschränkungen notwendig. Die Lage dereinzelnen Flächen ist in den Plänen der Anlage A 1 dargestellt, die Quellhöhe beträgt einheitlich1 m über Gelände.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008

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