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(60) Aus den Berechnungen (ANHANG 1 bis 14) ergibt sich für dieKnotenpunkte K 1 (B3/ nördliche Rampe) K 2 (B3/ südliche Rampe/ K63 zugleich Anbindung des GE):(61) Bereits im Prognosenullfall (also noch ohne die geplanten Entwicklungenim GE Rade/ Mienenbüttel) verfügen die beiden Knotenpunkte K 1 und K2ohne Signalregelung über keine ausreichende Leistungsfähigkeitmehr bzw. liegen im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit. Es ergebensich die Qualitätsstufen E bzw. sogar F (ANHANG 1 bis 4).(62) Die Knotenpunkte wären demnach aller Voraussicht nach unabhängigvon weiteren Entwicklungen im GE Rade/ Mienenbüttel zusignalisieren.(63) Im Planfall (mit verlegter K 63 und GE Rade/ Mienenbüttel) verfügt einKreisverkehrsplatz am Knoten K 1 nur dann über eine ausreichendeLeistungsfähigkeit, wenn von der BAB-Rampe in Richtung B3/ Nordund von der B3/ Nord in Richtung B3/ Süd Bypässe zur Führung dieserVerkehrsströme abseits des Kreisverkehrs angelegt werden (AN-HANG 5 bis 8).(64) Die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes am Knoten K 1 ist zwarmöglich, bei der erforderlichen Anlage von 2 Bypässen ergibt sichallerdings auch ein größerer Flächenverbrauch. Zudem wird die Verkehrsführungunübersichtlicher. Die Anlage einer Kreisverkehrsplatzeserscheint hier demnach nicht optimal.(65) Am Knoten K 2 verfügt ein Kreisverkehrsplatz auch mit der maximalenAnzahl von 4 Bypässen über keine ausreichende Leistungsfähigkeit(Verkehrsqualität der Stufe F/ ANHANG 9 bis 12). Hier ergibtsich nur die Möglichkeit zur Signalisierung des Knotenpunktes.23

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