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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfSchreiben vom 23.07.2008Als Träger öffentlicher Belang ist uns der B-PIanNr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ zugeleitetworden.Wir möchten als Kirchenvorstand der KirchengemeindeHollenstedt dazu folgende Stellungnahmeabgeben:Stellungnahme der Gemeinde1. In unserer Augen bedeutet dieses Gewerbegebiet- so wie es im Augenblick geplantist - eine massive Einschränkung derWohn- und Lebensqualität der Bewohner/innenvon Mienenbüttel und Rade. Bisauf ca. 100 m soll das Gewerbegebiet andie Wohnhäuser heranreichen. Das Mikroklimader eh schon belasteten Region wirddadurch weiter beeinträchtigt, die Lärmbelästigungwird auf jeden Fall zunehmen.Kurz: Die Arbeits- und Lebensbedingungender Menschen vor Ort werden massiv bedroht.2. Hier werden Flächen in einem Umfang versiegelt,der allen ökologischen Erwägungenzuwider läuft. Überall wird über umweltverträglichesBauen und Gestalten der Landschaftnachgedacht. Warum solche Erwägungenbei diesen Planungen keine Rollegespielt haben, bleibt vollkommen unklar.Hinzu kommt, dass der Charakter derLandschaft durch den geplanten riesigenHallenkomplexe (Blechfassaden mit einerLänge von 500 m und mehr bei einer Höhevon 16 Metern) grundlegend verändert wird.3. Nach unserer Kenntnis sind die Anliegender Bewohner/innen und die von ihnen eingebrachtenalternativen Vorschläge nichtausreichend gewürdigt und diskutiert worden.Ferner war in den bisherigen Planungenimmer davon gesprochen worden, dassdieses Gebiet in den nächsten ca. 20 Jahrensukzessive erschlossen und bebautwerden soll. Hier bangen Menschen um dasUmfeld ihres Alltages, um ihre Existenz.Diese Sorgen sind bislang nach unsererAuffassung nicht gebührend wahr- undernst genommen worden. Wir halten diesfür ein zutiefst undemokratisches Vorgehen.4. Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfungsind Grundanliegen einer christlichenEthik. Beides: die Gerechtigkeit im Blick aufdie betroffenen Menschen, wie auch einbewahrender Umgang mit der Umwelt, erscheintbei dieser Planung nicht gegeben.Wir bitten Sie daher dringend, den Bebau-Die isolierte Beurteilung der Planung und ihrerAuswirkungen auf die Bewohner der OrtslageMienenbüttel ohne Kenntnisnahme von Verkehrs-und Lärmgutachten kann nicht überzeugen.Die Belange der ortsansässigen Bevölkerunghaben die Planung von Anfang an wesentlichbestimmt. Die Entwicklung im Aufstellungsverfahrenbis heute hat zu einem ausgewogenenErgebnis geführt.Ein für die Abwägung hilfreicher Beitrag kannin diesen Ausführungen nicht erkannt werden.Die Beurteilung des Verfahrens, in dem demokratischgewählte Ratsmitglieder sich der Aufgabeder gemeindlichen Bauleitplanung gewidmethaben, als „zutiefst undemokratisch“wird zurückgewiesen.Seite 54 von 55

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