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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 54o Die im Gewerbegebiet arbeitende Bevölkerung ist vor dem entstehenden Verkehrslärmzu schützeno Vorhandene Vorbelastungen (z.B. durch Windenergieanlagen) sind zu berücksichtigenoBei Bodenarbeiten ist auf mögliche Bodendenkmäler zu achteno Fachplanung zur Oberflächenentwässerung ist zu erstellen und mit der zuständigenBehörde abzustimmen Anregungen des BUND, RV Elbe-Heide, Herr Wolau:o Immissionen, die durch Gabelstapler verursacht werden, sind so weit wiemöglich zu reduzierenoVergrößerung des geplanten Schutzgürtels in Richtung OrtslageoAbgetragene Erdmassen sollten möglichst vor Ort wieder verwendet werden Anregung des BUND, Ortsgruppe Neu Wulmstorf, Frau Thurau:o Ortsnahe Ausbildung der Kompensationsflächen Anregungen des Landkreises Harburg, Naturschutzbehörde, Herr Schröder:oVerbreiterung der Randeingrünungen besonders in Richtung Nordeno Durchführung einer Potentialstudie zur Abschätzung möglicher Nachtfaltervorkommen Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,Geschäftsbereich Verden, Herr Jabs:oBeachtung des Bauverbotsstreifens entlang der Autobahno Beachtung des Planfeststellungsverfahrens zur Verbreitung der Autobahn,einschließlich der Angaben zu Ausgestaltung der Knotenpunkte Anregungen des Forstamt Nordheide KüsteooWaldabstände sind einzuhaltenKompensationsumfang und – flächen sind zu benennen Anregungen des Helms Museumso Mit einer prähistorischen Nutzung des Plangebietes muss gerechnet werden,daher wird eine archäologische Voruntersuchung des Areals empfohlen Anregungen der Landwirtschaftskammero Ausgleichskonzeption sollte wenn möglich keine landwirtschaftlich genutztenFlächen mit einbeziehenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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