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Seite 30Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfder nächtliche Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird und somit keinen Konflikt auslöst,wird der nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 dB(A) westlich desPlangebietes um bis zu 9,5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung lässt sich zum einendurch eine entsprechende Nutzung der benachbarten Flächen verhindern, andererseitslässt sich die Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes durch einen Lärmschutzwallmit einer Höhe von etwa 6 m und einer Länge von etwa 180 m erreichen. Einpotentieller Konflikt ist somit im Rahmen der konkreten Betriebsplanung und –genehmigung lösbar. Ein grundsätzlicher Konflikt, durch den die Planung unzulässig würde,ist nicht erkennbar. Es wird empfohlen, im Konfliktbereich am Rand des PlangebietesVorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen.c) VerkehrslärmDie Straßenverkehrsbelastungen wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanentnommen. Der Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchung ist das Jahr 2020/25.Der Plangeltungsbereich sowie die angrenzende Bebauung sind bereits heute durchStraßenverkehrslärm belastet.Innerhalb des Plangeltungsbereichs werden sowohl die Orientierungswerte für Gewerbegebietevon 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch den Verkehrslärm in weiten Teilenüberschritten. Die Sanierungsgrenzwerte werden jedoch nur in einem schmalen Streifendirekt entlang der Autobahn BAB A1 (bis ca. 70 m von der Mitte der Autobahn entfernt)überschritten. Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zum Schutz der gewerblichenNutzungen vor Verkehrslärm sind nicht angemessen und kommen daher nicht in Betracht.Der Lärmschutz ist somit durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes sicherzustellen.Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz vor Verkehrslärm ergebensich aus DIN 4109. Zum Schutz von schützenswerten Nutzungen innerhalb des Plangebieteswerden Lärmpegelbereiche ausgewiesen. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahrenist der Nachweis zu führen, dass die entsprechenden Anforderungen an die Außenbauteileerfüllt werden.Außerhalb des Plangeltungsbereiches errechnen sich durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr sowohl tags als auch nachts Pegelzunahmen im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellein Höhe von etwa 1 dB(A). Die üblicherweise heranzuziehendeErheblichkeitsschwelle von 3 dB(A) wird nicht erreicht. Da auch an keinem der Immissionsortedie Sanierungsgrenzwerte für Mischgebiete von 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachtsüberschritten werden, sind die Zunahmen des Verkehrslärms auf Grund der Planung alsunerheblich zu bewerten.d) GesamtlärmAus dem Vergleich der Gesamtlärmbelastung (Verkehrslärm und Gewerbelärm zusammen)im Prognose-Nullfall mit der Gesamtlärmbelastung im Prognose-Planfall errechnensich Veränderungen der Gesamtlärmbelastung von bis zu 9,4 dB(A) tags. An den Immissionsortenan denen Pegeländerungen um mehr als 3 dB(A) auftreten, sind die Gesamtlärmpegelso gering, dass die Summenpegel aus Verkehrslärm und Gewerbelärm zu-bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008

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