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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfBodenschutzgesetzgebungDas Geplante sprengt bei weitem die üblichenMaße eines Gewerbegebietes, was allein schonaus der GRZ von bis zu 0,8 zu entnehmen ist.Wenn auch möglicherweise von den riesigenHallenbauten, wenn sie Logistikzwecken diederstädtebaulichen Entwicklung auch in einemüberschaubaren Zeitraum zur Verfügung stehen.Die Gemeinde teilt mit der Süderelbe AGdie Überzeugung, dass dieses Entwicklungszielmit dem der Planung zu Grunde liegendenKonzept zeitnah erreicht werden kann.Ausdrückliches Ziel im Bodenschutzgesetz undzunehmend auch der aktuellen Politik ist es,den Landverbrauch entscheidend zu verringern.Die Verwirklichung dieser Zielstellung ist im UmlandHamburgs nicht zu erkennen und schongar nicht im Gebiet der Gemeinde NeuWulmstorf.LandwirtschaftEs ist richtig, dass es ein Ziel der Bodenschutzpolitikdie Reduzierung des Flächenverbrauchsist. Dies bedeutet aber nicht, dassalle bauliche Entwicklung nicht mehr erlaubtwerden soll. Im vorliegenden Fall sind wirtschaftlicheAspekte höher zu gewichten alsBodenschutzaspekte. Belange des Bodenschutzeswerden dadurch berücksichtigt, dassdurch geeignete Minderungsmaßnahmen, wieVersickerung des Niederschlagswassers, Verwendungdes Oberbodens für die Anlage derPufferzone zwischen Mienenbüttel und Gewerbegebietetc., Auswirkungen auf das SchutzgutBoden möglichst verringert werden.Wie schon in der letzten Stellungnahme erwähnt,verringert sich zwar die Anzahl der landwirtschaftlichenBetriebe. Jedoch ist zu verzeichnen,dass die verbleibenden Betriebewachsen (müssen), um ein ausreichendes Einkommenerzielen zu können. Gerade im Planungsgebietsind durch das südlich gelegeneGewerbegebiet in der Gemarkung Wennerstorfschon große Flächen der Landwirtschaft entzogen.Aufgrund der Tatsache, dass die im Gebietwirtschaftenden Landeigentümer zum Verkaufder Grundstücke bereit waren, ist davon auszugehen,dass hier die Belange der Landwirtschaftnicht nachteilig betroffen waren, obwohlder Landwirtschaft durch die Planung Flächenentzogen wurden.LandschaftszerstörungDarüberhinaus wird durch die Überbauung von80 ha derzeit freier Landschaft mit riesigen Hallenkomplexender Umgebungscharakter dauerhaftvöllig verändert. Denn es soll nicht ein kleinteiligesGewerbegebiet entstehen, sondern eineHallenlandschaft von schwer vorstellbaremAusmaß. Blechfassaden mit einer Länge von500 m und mehr bei einer Höhe von 16 Metern,dazu Werbepylonen und anderes bis 25 m Höhe,völlig offenliegend auf einer Anhöhe nördlichderA1veränderndengesamtenBereichvonGrund auf. Die gerade begonnene Entwicklungeines „Regionalparks Rosengarten“ wäre fürdiesen Bereich auf immer beendet!Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist sich der Tatsachebewusst, dass ein Gewerbegebiet dergeplanten Größenordnung auch zu einer nachhaltigenVeränderung des Landschaftsbildesführen wird. Schon im Rahmen der Flächennutzungsplanungist eine Fläche ausgewähltworden, die aufgrund ihrer Lage zur Autobahnmit den daraus resultierenden Vorbelastungenund ihrer vollständigen Inanspruchnahme alslandwirtschaftliche Produktionsfläche wenigerempfindlich ist als andere Bereiche der Gemeinde.Das generelle Problem des Flächenverbrauchsstellt sich – gegebenenfalls an andererStelle – solange Gewerbeflächen benötigtwerden. Zur Minderung der landschaftlichenBeeinträchtigung gehören beispielsweiseRandeingrünungen sowie die mehrere Hektargroße Pufferzone zur Ortslage von Mienenbüttelmit einem 7 m hohen Sichtschutzwall.Seite 21 von 55

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