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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 125Auswirkungen auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisseund die Sicherheit der Wohn- und ArbeitsbevölkerungDie Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe derBauleitplanung, was auch innerhalb des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Mienenbüttel”berücksichtigt werden muss. Daher ist zu prüfen, ob von den zulässigen Nutzungen unzumutbareBeeinträchtigungen für die angrenzende Bebauung zu erwarten sind bzw. derSchutz von schutzwürdigen Nutzungen vor Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen ist sicherzustellenund potenzielle Konflikte sind aufzuzeigen.Schützenswerte Nutzungen im Umfeld des Planungsgebietes befinden sich östlich in derOrtslage Mienenbüttel, westlich des Plangebietes (Tierversuchsanstalt mit Büronutzung) sowiesüdwestlich des Geltungsbereiches (Wohnnutzung auf dem Gelände des Holzverarbeitungsbetriebes).Auswirkungen durch GewerbelärmIm Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurden daher die Auswirkungen des geplantenVorhabens bzw. dem Prognose-Planfall gegenüber dem Vorherzustand bzw. dem Prognose-Nullfall aufgezeigt und bewertet. Hierzu wurde eine eigene schalltechnische Untersuchungerstellt. In dieser wurden die Veränderungen der Belastungen aus Gewerbe- und Verkehrslärmgetrennt als Veränderungen der Gesamtlärmbelastungen ermittelt. Die Beurteilung erfolgtehierbei anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wurde. Weiterhin wurdezur Beurteilung des Verkehrslärms die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImschV) herangezogen.Die Immissionen aus Gewerbelärm wurden auf der Grundlage der TA Lärm beurteilt.Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionen wird soweit erforderlich durchdie Festsetzung von Emissionskontingenten (LEK) in Anlehnung an die DIN 45691 sichergestellt.Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb der geplanten Nutzungenim Gewerbegebiet ist die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den angrenzendenschützenswürdigen Nutzungen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzuweisen.Für die derzeit geplanten Nutzungen erfolgte daher eine Immissionsprognose auf Grundlageder TA Lärm. Ziel war es, die aus den Emissionskontingenten abgeleiteten maximal zulässigenBeurteilungspegel tags und nachts an allen maßgebenden Immissionsorten außerhalbdes Plangeltungsbereiches einzuhalten. An Immissionsorten innerhalb des Plangeltungsbereicheswar davon abweichend die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherzustellen,da die Emissionsbeschränkungen nur für Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereichsgelten. Auf diese Weise wurde bereits in der Phase der Bauleitplanung gepürft,ob die geplanten Nutzungen als Anlagen im Sinne des BImSchG am geplanten Standortbau- und immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sind. In diesem Zusammenhangreichte die Betrachtung einer exemplarischen Variante aus. Sofern sich in der konkretenAusführungsplanung lärmtechnisch wesentliche Änderungen ergeben, kann die detaillierteabschließende Prüfung im Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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