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IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureSofern die Vortriebsarbeiten schonend betrieben werden, d. h. unter Vermeidung vonNachbrüchen, ist mit Verformungen der Leitung bzw. des Straßenoberbaus nicht zurechnen, da eine zusätzliche Belastung des Untergrunds auf Rohrsohlenniveau unterBerücksichtigung des auf das Rohr einwirkenden Auftriebs nicht zu erwarten ist.Die Start- und Zielgruben sollten mit einem Spundwandverbau gesichert werden.Nach ZTVE-StB 97 werden zur Überprüfung der geforderten 97 % Verdichtung desLeitungsgrabens die Einschaltung einer unabhängigen Bodenprüfstelle bzw. desBaugrundgutachters empfohlen. Diese sind befähigt, in Anwendung der möglichenPrüfverfahren und ihrer Ausrüstung, notwendige Entscheidungen zu treffen.Treten zwischen den Bohraufschlüssen lokal begrenzt ungünstigere Baugrundverhältnisseauf, ist hiervon der Bodengutachter unbedingt zu informieren bzw. zu konsultieren.8 VersickerungsbeckenDas geplante Regenrückhaltebecken ist im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietesvorgesehen und liegt somit überwiegend im Bereich von drenthezeitlichenSchmelzwassersanden. Diese werden jedoch lokal von Geschiebedecksanden undGeschiebelehmen bis maximal 4,80 m unter Gelände überlagert. Bei einer vorgesehenenSohltiefe von etwa 5,00 m unter Gelände stehen im Bereich der Sohle ausschließlichversickerungsfähige Sande an.Das Versickerungsbecken ist bei der oben genannten Sohltiefe unter 45° abzuböschen.Bevor mit der Versickerung von Regenwasser begonnen wird, sind die Böschungenund die Sohle mit einer durchwurzelbaren Oberbodenzone in einer Stärkevon mindestens 0,10 m anzudecken. Der Oberboden darf nicht verdichtet und nichtmit Fahrzeugen befahren werden. Die Anwachssaat sollte vor Betriebsbeginn angegangensein.- Seite 17 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf

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