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Fortbildungsprogramm 2013 Verwaltungsseminar Frankfurt/Main

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VerwaltungsrechtDie Aufhebung von Verwaltungsakten kann soeinfach sein! (HVwVfG)Ihr NutzenSie gewinnen nachhaltiges Anwenderwissen auf hoherStufe, Sicherheit für den Arbeitsalltag und steigernIhre Argumentations- und Handlungsfähigkeit alsBehördenmitarbeiter/-in. Besonders profitieren Sie,wenn Sie eigene Fallkonstellationen mitbringen undbearbeiten. Durch das am Ende ausgeteilte Skripterhalten Sie ein hilfreiches Nachschlagewerk.InhaltBegriffsbestimmung des VerwaltungsaktesErmessen bei der Aufhebung von VerwaltungsaktenBerechnung von FristenAufhebungsentscheidungErstattung und VerzinsungUmdeutung eines fehlerhaften VerwaltungsaktesTermine und InformationenDauer: 18 StundenTeilnehmerkreis: Mitarbeiter/-innen der Verwaltung,die mit der Aufhebung von Verwaltungsakten nach§ 48 HVwVfG und § 49 HVwVfG betraut sindHinweis: Bitte bringen Sie einen Text des HessischenVerwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) mit.Termin: 28. Mai, 5. und 12. Juni <strong>2013</strong>, 08:30 - 13:40 UhrSeminarnummer: FM-35-10-0180-1301Seminarleitung: Michael Becker,Diplom Verwaltungswirt (FH), HochtaunuskreisGebühr:EUR 225,00 (Mitglieder)EUR 297,00 (Nichtmitglieder)214Fortbildung <strong>2013</strong> • <strong>Verwaltungsseminar</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>Tel. 069 978461-11, -17 • Fax 069 7894748

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