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Broschüre - Alterspension in Luxemburg - CNAP

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Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 4 : Berechnung der <strong>Alterspension</strong>enZur Bestimmung der <strong>Alterspension</strong> und der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> wird die gleicheBerechnungsformel angewendet.Die <strong>Alterspension</strong> besteht aus folgenden Pensionselementen:• die pauschalen Steigerungen und• die proportionalen SteigerungenDie pauschalen Steigerungen werden auf der Grundlage der Versicherungsdauer berechnet; dieproportionalen Steigerungen beziehen sich auf Beiträge während der Versicherungszeit.Seit dem Reformgesetz vom 21 Dezember 2012 werden die Sätze der pauschalen undproportionalen Steigerungen, der Grenzwert der pauschalen Steigerungen sowie die Erhöhung desSatzes der proportionalen Steigerungen pro E<strong>in</strong>heit welche den Grenzwert überschreitet mit Bezugauf das Jahr <strong>in</strong> welchem das Pensionsrecht entsteht bestimmt 5 .Die Berechnung der jährlichen Pension erfolgt mit dem Indexstand 100 der Lebenshaltungskostenunter Zugrundelegung des Jahres 1984 als Ausgangsbasis. Der daraus resultierende Betrag wirdanhand des jeweils gültigen Indexes und des gültigen Aufwertungsfaktors 6 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en jährlichenPensionsbetrag umgewandelt aus dem die monatliche Leistung abgeleitet wird.Anwendbare Parameter bei Pensionsbeg<strong>in</strong>n im Jahr 2013Alle nachfolgenden Berechnungen und Beträge unterliegen den gültigen Parametern zumZeitpunkt der letzten Aktualisierung der hier vorliegenden Publikation.Satz der pauschalen Steigerungen : 23,613 %Satz der proportionalen Steigerungen : 1,844 %Grenzwert der proportionalen Steigerungen : 93Erhöhung des Satzes der proportionalen Steigerungenüber dem Grenzwert (pro E<strong>in</strong>heit) : 0,011 %Aufwertungsfaktor : 1,405Index der Lebenshaltungskosten : 756,27Sozialer M<strong>in</strong>destlohn (pro Monat) : 1.874,19 EURLetzte Aktualisierung : 01.01.201356Anhang 3 : Wertetabelle der PensionsberechnungDer Aufwertungsfaktor entspricht der Lohnentwicklung zwischen dem Basisjahr 1984 und dem Beg<strong>in</strong>n der Pension.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 6

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