13.07.2015 Aufrufe

Broschüre - Alterspension in Luxemburg - CNAP

Broschüre - Alterspension in Luxemburg - CNAP

Broschüre - Alterspension in Luxemburg - CNAP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionD <strong>Broschüre</strong> <strong>Alterspension</strong>Sitz:1a Boulevard Pr<strong>in</strong>ce Henri<strong>Luxemburg</strong>-StadtInformationsbroschüre<strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong>Postanschrift:Tel: 22 41 41 -1Fax: 22 41 41 - 6443Email: cnap@secu.luInternet: www.cnap.luL - 2096 <strong>Luxemburg</strong><strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 1


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionInhaltsverzeichnis – <strong>Alterspension</strong>Kapitel 1: Die verschiedenen <strong>Alterspension</strong>en ................................................................................. 3Die <strong>Alterspension</strong> ............................................................................................................................................................ 3Die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> ............................................................................................................................................ 3Kapitel 2: Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der <strong>Alterspension</strong> .............................................................. 3Die Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der <strong>Alterspension</strong> ....................................................................................................... 3Die Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> .................................................................................... 3Kapitel 3: Beg<strong>in</strong>n und Entziehung der <strong>Alterspension</strong>en ................................................................... 5Beg<strong>in</strong>n der <strong>Alterspension</strong> ................................................................................................................................................ 5Beg<strong>in</strong>n der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> .............................................................................................................................. 5Entziehung der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> ....................................................................................................................... 5Kapitel 4 : Berechnung der <strong>Alterspension</strong>en .................................................................................... 6Die pauschalen Steigerungen ......................................................................................................................................... 7Die proportionalen Steigerungen ..................................................................................................................................... 7Die M<strong>in</strong>destpension ....................................................................................................................................................... 10Kapitel 5: Zusammentreffen mit anderen E<strong>in</strong>künften ..................................................................... 11<strong>Alterspension</strong> und berufliche Tätigkeit ........................................................................................................................... 11Vorzeitige <strong>Alterspension</strong> und berufliche Tätigkeit .......................................................................................................... 11Neuberechnung ............................................................................................................................................................. 12Zusammentreffen mit e<strong>in</strong>er Unfallrente ......................................................................................................................... 12Zusammenfassung der Kürzungsbestimmungen der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> ........................................................... 12Kapitel 6: Antrag auf e<strong>in</strong>e Pension................................................................................................. 13Die Antragsstellung ....................................................................................................................................................... 13Die Gewährung oder Ablehnung der Pension ............................................................................................................... 13Kapitel 7: Geme<strong>in</strong>same Bestimmungen ......................................................................................... 14Die Rückerstattung von Beiträgen für den Empfänger e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> ................................................................... 14Die Jahresendzulage ..................................................................................................................................................... 14Die dynamische Anpassung der Pensionen .................................................................................................................. 14Die gesetzlichen Abzüge ............................................................................................................................................... 15a) Die Beiträge zur Krankenversicherung ............................................................................................................. 15b) Steuern ............................................................................................................................................................. 15c) Der Beitrag zur F<strong>in</strong>anzierung der Pflegeversicherung ...................................................................................... 15Die Auszahlung der Pensionen ..................................................................................................................................... 15Anhang 1: Die Versicherungszeiten ............................................................................................... 16Pflichtversicherungszeiten ............................................................................................................................................. 16Zeiten der Weiterversicherung ...................................................................................................................................... 17Zeiten der fakultativen Versicherung ............................................................................................................................. 17Nachkauf von Versicherungszeiten ............................................................................................................................... 17Ergänzungszeiten .......................................................................................................................................................... 18Anhang 2: Der Versicherungsverlauf ............................................................................................. 19Anhang 3 : Wertetabelle der Pensionsberechnung ........................................................................ 20<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 2


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 1: Die verschiedenen <strong>Alterspension</strong>enDie <strong>Alterspension</strong>Das gesetzliche Pensionsalter liegt <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> bei 65 Jahren.Die vorzeitige <strong>Alterspension</strong>a) ab dem Alter von 57 Jahren,b) ab dem Alter von 60 Jahren.Kapitel 2: Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der <strong>Alterspension</strong>Die Gewährung der verschiedenen Pensionen unterliegt sowohl Altersregeln als auch demNachweis von Versicherungszeiten (Erfüllung der Wartezeit).Bei den Versicherungszeiten 1 wird unterschieden zwischen Zeiten der Pflichtversicherung, derWeiterversicherung, der fakultativen Versicherung, dem Nachkauf von Versicherungszeiten undden Ergänzungszeiten. Die verschiedenen Zeiträume werden im Versicherungsverlauf 2 aufgeführt.Die Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der <strong>Alterspension</strong>Der Pensionsanspruch entsteht ab dem 65. Lebensjahr wenn der Versicherte e<strong>in</strong>e Wartezeit von120 Beitragsmonaten <strong>in</strong> der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativenVersicherung oder durch Nachkauf von Versicherungszeiten nachweisen kann 3 .Die Ausübung e<strong>in</strong>er Beschäftigung durch den Empfänger e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> hat ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>flussauf das Ergebnis der Pension.Die Bed<strong>in</strong>gungen zur Gewährung der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong>Der Anspruch auf vorzeitige <strong>Alterspension</strong> besteht:a) ab dem vollendeten 57. Lebensjahr wenn der Versicherte e<strong>in</strong>e Wartezeit von 480 MonatenPflichtversicherung nachweisen kann,b) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wenn der Versicherte e<strong>in</strong>e Wartezeit von 480 Monatenaus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Weiterversicherung, Nachkauf vonVersicherungszeiten und Ergänzungszeiten nachweisen kann. M<strong>in</strong>destens 120 dieserMonate müssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherungoder Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen.123Anhang 1 : Die VersicherungszeitenAnhang 2 : Der VersicherungsverlaufFalls e<strong>in</strong> Versicherter die erforderliche Wartezeit nicht erfüllt, besteht auf Antrag e<strong>in</strong> Recht auf Rückerstattung vonBeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 3


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionDie Ausübung e<strong>in</strong>er beruflichen Tätigkeit durch den Empfänger e<strong>in</strong>er vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> istgrundsätzlich erlaubt, kann jedoch die Gewährung, die Aufrechterhaltung und die Berechnung derPension bee<strong>in</strong>flussen.Dabei wird zwischen Lohnbeschäftigung und selbständiger Tätigkeit unterschieden.Ausübung e<strong>in</strong>er Lohnbeschäftigung• Beträgt das E<strong>in</strong>kommen des Arbeitnehmers, verteilt auf e<strong>in</strong> Kalenderjahr, nicht mehr als e<strong>in</strong>Drittel des M<strong>in</strong>destlohnes pro Monat 4 , wird die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> ohne Kürzungausgezahlt.• Beträgt das E<strong>in</strong>kommen des Arbeitnehmers während e<strong>in</strong>es Kalenderjahres mehr als e<strong>in</strong>Drittel des M<strong>in</strong>destlohnes werden Kürzungsbestimmungen angewandt (siehe Kapitel 5).• Liegt das E<strong>in</strong>kommen des Arbeitnehmers während e<strong>in</strong>es Kalenderjahres über demDurchschnitt der Löhne oder E<strong>in</strong>kommen der 5 höchsten beitragspflichtigenVersicherungsjahre, ist die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> nicht geschuldet oder wird ggf.entzogen.Ausübung e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit• Betragen die jährlichen E<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit weniger als e<strong>in</strong> Dritteldes M<strong>in</strong>destlohnes, wird die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> ohne Kürzung ausgezahlt.• Übersteigen die jährlichen E<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit e<strong>in</strong> Drittel desM<strong>in</strong>destlohnes, ist die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> nicht geschuldet oder wird entzogen.4Sozialer M<strong>in</strong>destlohn (SSM) pro Monat = 1.874,19 EUR1 / 3 vom SSM = 624,73 EUR<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 4


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 3: Beg<strong>in</strong>n und Entziehung der <strong>Alterspension</strong>enBeg<strong>in</strong>n der <strong>Alterspension</strong>Die <strong>Alterspension</strong> beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag des 65. Geburtsjahres.Beg<strong>in</strong>n der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong>Die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> beg<strong>in</strong>nt ab Erfüllung der Alters- und Wartezeitbed<strong>in</strong>gungen.a) Bei Beendigung der beruflichen Tätigkeit beg<strong>in</strong>nt die ungekürzte Pension an dem Tag an demder Anspruch auf Gehaltszahlung erlischt;b) Falls bei Fortsetzung e<strong>in</strong>er Lohnbeschäftigung das E<strong>in</strong>kommen mehr als e<strong>in</strong> Drittel desM<strong>in</strong>destlohnes beträgt, beg<strong>in</strong>nt die Pension am ersten Tag des Monats nach E<strong>in</strong>reichung desAntrages.Entziehung der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong>Die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> wird entzogen wenn der Empfängera) e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeit aufnimmt mit E<strong>in</strong>künften über e<strong>in</strong>em Drittel des jährlichenM<strong>in</strong>destlohnes;b) aus e<strong>in</strong>er Lohnbeschäftigung e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen bezieht, welches über dem Durchschnitt derLöhne oder E<strong>in</strong>kommen der 5 höchsten beitragspflichtigen Versicherungsjahre liegt.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 5


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 4 : Berechnung der <strong>Alterspension</strong>enZur Bestimmung der <strong>Alterspension</strong> und der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> wird die gleicheBerechnungsformel angewendet.Die <strong>Alterspension</strong> besteht aus folgenden Pensionselementen:• die pauschalen Steigerungen und• die proportionalen SteigerungenDie pauschalen Steigerungen werden auf der Grundlage der Versicherungsdauer berechnet; dieproportionalen Steigerungen beziehen sich auf Beiträge während der Versicherungszeit.Seit dem Reformgesetz vom 21 Dezember 2012 werden die Sätze der pauschalen undproportionalen Steigerungen, der Grenzwert der pauschalen Steigerungen sowie die Erhöhung desSatzes der proportionalen Steigerungen pro E<strong>in</strong>heit welche den Grenzwert überschreitet mit Bezugauf das Jahr <strong>in</strong> welchem das Pensionsrecht entsteht bestimmt 5 .Die Berechnung der jährlichen Pension erfolgt mit dem Indexstand 100 der Lebenshaltungskostenunter Zugrundelegung des Jahres 1984 als Ausgangsbasis. Der daraus resultierende Betrag wirdanhand des jeweils gültigen Indexes und des gültigen Aufwertungsfaktors 6 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en jährlichenPensionsbetrag umgewandelt aus dem die monatliche Leistung abgeleitet wird.Anwendbare Parameter bei Pensionsbeg<strong>in</strong>n im Jahr 2013Alle nachfolgenden Berechnungen und Beträge unterliegen den gültigen Parametern zumZeitpunkt der letzten Aktualisierung der hier vorliegenden Publikation.Satz der pauschalen Steigerungen : 23,613 %Satz der proportionalen Steigerungen : 1,844 %Grenzwert der proportionalen Steigerungen : 93Erhöhung des Satzes der proportionalen Steigerungenüber dem Grenzwert (pro E<strong>in</strong>heit) : 0,011 %Aufwertungsfaktor : 1,405Index der Lebenshaltungskosten : 756,27Sozialer M<strong>in</strong>destlohn (pro Monat) : 1.874,19 EURLetzte Aktualisierung : 01.01.201356Anhang 3 : Wertetabelle der PensionsberechnungDer Aufwertungsfaktor entspricht der Lohnentwicklung zwischen dem Basisjahr 1984 und dem Beg<strong>in</strong>n der Pension.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 6


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionDie pauschalen SteigerungenDie pauschalen Steigerungen werden dem Versicherten auf Grund der Wartezeit (bestehend ausder Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativen Versicherung, dem Nachkauf vonVersicherungszeiten und den Ergänzungszeiten) zuerkannt. Es können höchstens 40 Jahreberücksichtigt werden.Berechnungsformel :Pauschale Steigerungen = Referenzwert × Rate × n 40 × Index10012× Aufwertungsfaktorn = Anzahl der JahreDer jährliche Referenzwert ist auf 2.085,00 EUR bei Indexstand 100 im Basisjahr 1984festgesetzt.Die proportionalen SteigerungenDie proportionalen Steigerungen werden dem Versicherten angerechnet, <strong>in</strong>dem man die Summeder beitragspflichtigen E<strong>in</strong>kommen mit e<strong>in</strong>em Steigerungssatz verrechnet.Die Beiträge s<strong>in</strong>d mit Indexstand 100 zum Basisjahr 1984 ausgedrückt. Der Steigerungssatz wirdmit Bezug auf das Jahr <strong>in</strong> welchem das Pensionsrecht 7 entsteht bestimmt. Falls beiPensionsbeg<strong>in</strong>n die Summe der Jahre der Pflichtversicherung und des Alters desPensionsbeziehers den vorgesehenen Grenzwert überschreitet, wird der Steigerungssatz für jedesJahr, welches den Grenzwert überschreitet erhöht. Der Steigerungssatz ist auf den Maximalwert2,05% begrenzt.Beispiel 1 : Steigerungssatz bei Pensionsbeg<strong>in</strong>n im Jahr 2013Angaben des VersichertenAlter : 60 JahrePflichtversicherung : 40 JahreBerechnung der Überschreitung des Grenzwertes : 60 + 40 = 100 – 93 = 7Berechnung der Erhöhung des Steigerungssatzes : 7 * 0,011 = 0,077Steigerungssatz : 1,844 + 0,077 = 1,921 %Berechnungsformel :IndexSteigerungssatz × Summe der E<strong>in</strong>kommen ×Proportionale Steigerungen =10012× Aufwertungsfaktor7Anhang 3 : Wertetabelle der Pensionsberechnung<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 7


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionBeispiel 2: Berechnung e<strong>in</strong>er vorzeitigen <strong>Alterspension</strong> mit 60 JahrenA) Daten des VersichertenAlter: 60 JahreVersicherungszeiten: 40 JahreSumme der beitragspflichtigen E<strong>in</strong>künfte : 160.000 EUR (Index 100, Basisjahr 1984)(Dieser Betrag entspricht dem Durchschnittsgehalt bei 2-fachem M<strong>in</strong>destlohn während 40 Jahren)B) BerechnungDie pauschalen Steigerungen2.085,00 * 23,613 % * 40/40 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 435,94 EURDie proportionalen Steigerungen1,921 % * 160.000 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 2.721,57 EUR(60 + 40 = 100 ; 100 - 93 = 7 0,077 % + 1,844 % = 1,921 %)Monatliche Bruttopension :3.157,51 EURBeispiel 3: Berechnung e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> mit 65 Jahren (38 Jahre Versicherung)A) Daten des VersichertenAlter : 65 JahreVersicherungszeiten : 38 JahreErgänzungszeiten : 5 Jahre (Studienzeiten)Summe der beitragspflichtigen E<strong>in</strong>künfte : 224.000 EUR (Index 100, Basisjahr 1984)(Dieser Betrag entspricht dem Durchschnittsgehalt bei 3-fachem M<strong>in</strong>destlohn während 38 Jahren)B) BerechnungDie pauschalen Steigerungen2.085,00 * 23,613 % * 40/40 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 435,94 EURDie proportionalen Steigerungen1,954 % * 224.000 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 3.875,65 EUR(65 + 38 = 103 ; 103 - 93 = 10 0,110 % + 1,844 % = 1,954 %)Monatliche Bruttopension:4.311,59 EUR<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 8


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionBeispiel 4:Berechnung e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> mit 65 Jahren (12 Jahre Versicherung)A) Daten des VersichertenAlter : 65 JahreVersicherungszeiten : 12 JahreErgänzungszeiten : 6 Jahre (K<strong>in</strong>dererziehungszeiten)Summe der beitragspflichtigen E<strong>in</strong>künfte : 24.000 EUR (Index 100, Basisjahr 1984)(Dieser Betrag entspricht e<strong>in</strong>em Durchschnittsgehalt <strong>in</strong> Höhe des M<strong>in</strong>destlohnes während 12 Jahren)B) BerechnungDie pauschalen Steigerungen2.085,00 * 23,613 % * 18/40 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 196,17 EURDie proportionalen Steigerungen1,844 % * 24.000 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 391,87 EUR(der Grenzwert wurde nicht überschritten 1,844)Monatliche Bruttopension :588,04 EUR<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 9


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionDie M<strong>in</strong>destpensionDer Versicherte hat e<strong>in</strong> Anrecht auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destpension welche 90% des Referenzwertes beträgt,wenn er e<strong>in</strong>e Wartezeit von 40 Versicherungsjahren (bestehend aus Pflichtversicherung,Weiterversicherung oder fakultativer Versicherung, dem Nachkauf von Versicherungszeiten undErgänzungszeiten) vorweisen kann.Wenn der Versicherte die Wartezeit von 40 Versicherungsjahren nicht erfüllt, jedoch m<strong>in</strong>destens20 Versicherungsjahre nachweisen kann, verr<strong>in</strong>gert sich die M<strong>in</strong>destpension um e<strong>in</strong> Vierzigstel fürjedes fehlende Jahr.Berechnungsformel :M<strong>in</strong>destpension = Referenzwert × 90% × n 40 × Index10012× Aufwertungsfaktorn = Anzahl der JahreDie monatliche M<strong>in</strong>destpension für 40 Versicherungsjahre beträgt 1.661,58 EUR.Liegt die Summe der pauschalen Steigerungen und der proportionalen Steigerungen unter demBetrag der gesetzlichen M<strong>in</strong>destpension, erhält der Versicherte e<strong>in</strong>en Ausgleichszuschlag.Beispiel 5:Berechnung e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destpensionA) Daten des VersichertenAlter: 65 JahreVersicherungszeiten: 16 JahreErgänzungszeiten : 6 Jahre (K<strong>in</strong>dererziehungszeiten)Summe der beitragspflichtigen E<strong>in</strong>künfte : 32.000 EUR (Index 100, Basisjahr 1984)(Dieser Betrag entspricht e<strong>in</strong>em Durchschnittsgehalt <strong>in</strong> Höhe des M<strong>in</strong>destlohnes während 16 Jahren)B) BerechnungDie pauschalen Steigerungen2.085,00 * 23,613 % * 22/40 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 239,77 EURDie proportionalen Steigerungen1,844 % * 32.000 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 522,50 EURSumme der pauschalen und proportionalen Steigerungen :762,27 EURGesetzliche M<strong>in</strong>destpension :2.085,00 * 90% * 22/40 * 7,5627 * 1,405 / 12 = 913,87 EURZuschlag zur M<strong>in</strong>destpension :913,87 - 762,27 = 151,60 EURMonatliche Bruttopension:913,87 EUR<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 10


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 5: Zusammentreffen mit anderen E<strong>in</strong>künften<strong>Alterspension</strong> und berufliche TätigkeitDer Empfänger e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> kann sowohl e<strong>in</strong>er Lohnbeschäftigung nachgehen als auche<strong>in</strong>e selbstständige Tätigkeit ausüben, ohne dass dies e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf den Bruttobetrag se<strong>in</strong>erPension hat.Vorzeitige <strong>Alterspension</strong> und berufliche TätigkeitBei Ausübung e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeita) deren jährliche E<strong>in</strong>künfte nicht mehr als e<strong>in</strong> Drittel des M<strong>in</strong>destlohnes beträgt, wird dievorzeitige <strong>Alterspension</strong> ohne Kürzung ausgezahlt;b) deren jährliche E<strong>in</strong>künfte mehr als e<strong>in</strong> Drittel des M<strong>in</strong>destlohnes beträgt, wird die vorzeitige<strong>Alterspension</strong> entzogen.Bei Ausübung e<strong>in</strong>er Lohnbeschäftigunga) wenn die jährlichen E<strong>in</strong>künfte monatlich nicht mehr als e<strong>in</strong> Drittel des M<strong>in</strong>destlohnesbetragen, wird die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> ohne Kürzung ausgezahlt;b) wenn die jährlichen E<strong>in</strong>künfte monatlich mehr als e<strong>in</strong> Drittel des M<strong>in</strong>destlohnes betragen,jedoch unter dem Durchschnitt der E<strong>in</strong>kommen der 5 höchsten beitragspflichtigenVersicherungsjahre liegen, wird die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> gekürzt falls die Summe derPension und des E<strong>in</strong>kommens den Durchschnitt der E<strong>in</strong>kommen der 5 höchstenbeitragspflichtigen Versicherungsjahre überschreitet;c) wenn die jährlichen E<strong>in</strong>künfte, über dem Durchschnitt der E<strong>in</strong>kommen der 5 höchstenbeitragspflichtigen Versicherungsjahre liegen, wird die vorzeitige <strong>Alterspension</strong> entzogen.Beispiel 6:Vorzeitige <strong>Alterspension</strong> mit LohnbeschäftigungA) Daten des VersichertenMonatliche Bruttopension : 3.157,51 EURBruttomonatsgehalt : 2.061,59 EUR1/3 des M<strong>in</strong>destlohnes (SSM) : 624,73 EURDurchschnitt der E<strong>in</strong>kommen der5 höchsten Versicherungsjahre (M5R) : 3.807,50 EURB) Anwendung der KürzungsbestimmungenSumme : Pension + Gehalt : 3.157,51 + 2.061,59 = 5.219,10 EURGrenzwert (M5R) : 3.807,50Grenzwertüberschreitung = Kürzung der Pension : 1.411,60Die Höhe der Pension beträgt demzufolge : 3.157,51 - 1.411,60 = 1.745,91 EUR<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 11


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionNeuberechnungIm Falle des Zusammentreffens e<strong>in</strong>es beruflichen E<strong>in</strong>kommens mit e<strong>in</strong>er vorzeitigen <strong>Alterspension</strong>,wird die Pension jährlich am 1. April neuberechnet, außer:• der Empfänger kann nachweisen dass se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>künfte während 3 Monaten m<strong>in</strong>destens10% weniger betragen haben,• das E<strong>in</strong>kommen des Empfängers ist um mehr als 25% gestiegen,• der Empfänger nimmt se<strong>in</strong>e Tätigkeit wieder auf oder beendigt se<strong>in</strong>e Tätigkeit.Die Kürzungsbestimmungen gelten bis Abschluss des 65. Lebensjahres. Danach werden diegezahlten Beiträge berücksichtigt und führen zu e<strong>in</strong>er Erhöhung der proportionalen Steigerungen.Zusammentreffen mit e<strong>in</strong>er UnfallrenteTrifft e<strong>in</strong>e Alters- oder vorzeitige <strong>Alterspension</strong> mit e<strong>in</strong>er Unfallrente zusammen, werdendiesbezügliche Kürzungsbestimmungen angewendet.Die Pension wird soweit gekürzt wie sie zusammen mit der Unfallrente entweder, den festgelegtenGrenzwert, bestehend aus dem Durchschnitt der fünf höchsten Jahrese<strong>in</strong>kommen desVersicherten, überschreitet oder über dem E<strong>in</strong>kommen liegt welches als Grundlage zurBerechnung der Unfallrente gedient hat.Zusammenfassung der Kürzungsbestimmungen der vorzeitigen <strong>Alterspension</strong>E<strong>in</strong>kommenE<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>erselbstständigenTätigkeitBetrag desE<strong>in</strong>kommensAuswirkungen der Kürzungsbestimmungenauf die vorzeitige <strong>Alterspension</strong>< 1/3 SSM Ke<strong>in</strong>e Kürzung> 1/3 SSM Wegfall< 1/3 SSM Ke<strong>in</strong>e KürzungE<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>erLohnbeschäftigung> 1/3 SSMund < M5RP + REV < M5RP + REV > M5RKe<strong>in</strong>e Kürzung> M5R WegfallKürzung derÜberschreitungUnfallrenteP + RACC < entweder M5R oder RBAP + RACC > entweder M5R oder RBAKe<strong>in</strong>e KürzungKürzung derÜberschreitungSSMPREVM5RRACCRBA: M<strong>in</strong>destlohn: Pension: E<strong>in</strong>kommen: Durchschnitt der Löhne der 5 höchsten beitragspflichtigen Versicherungsjahre: Unfallrente: E<strong>in</strong>kommen welches als Grundlage zur Berechnung der Unfallrente gedient hat<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 12


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 6: Antrag auf e<strong>in</strong>e PensionDie AntragsstellungDie Leistungen aus der Pensionsversicherung werden nur auf Antrag des Versicherten gewährt.Das Antragsformular ist am Sitz der <strong>CNAP</strong> erhältlich und ist auf der Webseite www.cnap.luverfügbar.Es ist ratsam den Antrag auf <strong>Alterspension</strong> mehrere Monate vor dem Anspruchsdatum bei der<strong>CNAP</strong> e<strong>in</strong>zureichen.Für Grenzgänger 8 , wird empfohlen, ihren Antrag bei dem zuständigen Versicherungsträger ihresWohnortes zu stellen.Die Bearbeitungszeit der Pensionsanträge hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit derbenötigten Daten ab und kann sehr unterschiedlich ausfallen. War der Versicherte <strong>in</strong> mehrerenLändern berufstätig, hängt die Bearbeitungszeit des Antrages im Wesentlichen davon ab wieschnell die angeforderten Informationen von den ausländischen Versicherungsträgern mitgeteiltwerden.Die Gewährung oder Ablehnung der PensionDer Antragssteller erhält e<strong>in</strong>en Präsidialbescheid über die Gewährung oder die Ablehnung desPensionsantrags.Gegen diesen Bescheid kann der Antragssteller Widerspruch erheben, welcher durch denVorstand der <strong>CNAP</strong> entschieden wird. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann vor demSchiedsgericht der sozialen Sicherheit 9 E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>gelegt werden. Gegen das Urteil desSchiedsgerichtes kann Berufung vor dem Obersten Schiedsgericht der sozialen Sicherheit 10e<strong>in</strong>gelegt werden.8910Der Begriff „Grenzgänger“ bezeichnet Arbeitnehmer oder Freiberufler, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Mitgliedstaat arbeiten(hier <strong>Luxemburg</strong>) als sie wohnen (gewöhnlich Belgien, Frankreich, Deutschland usw.) und die üblicherweise täglichoder m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der Woche <strong>in</strong> ihr Wohnsitzland zurückkehren.Conseil arbitral de la sécurité socialeConseil supérieur de la sécurité sociale<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 13


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionKapitel 7: Geme<strong>in</strong>same BestimmungenDie Rückerstattung von Beiträgen für den Empfänger e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong>Geht der Empfänger e<strong>in</strong>er <strong>Alterspension</strong> nach dem 65. Lebensjahr weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>erbeitragspflichtigen Tätigkeit nach, hat er Anrecht auf die Rückerstattung der e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge.Die Rückerstattung ist auf den Beitragsteil des Versicherten begrenzt und muss für jedesKalenderjahr beantragt werden.Die JahresendzulageJedem Versicherten, der am 1. Dezember des laufenden Jahres e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e Pensiongeltend machen kann, wird e<strong>in</strong>e Jahresendzulage zugewiesen.Die Bruttozulage beläuft sich auf 1,67 Euro Indexstand 100, zum Basisjahr 1984 für jedesabgeschlossene oder begonnene Versicherungsjahr, wobei die Anzahl der Versicherungsjahre dieZahl 40 nicht überschreiten darf.Wurde die Pension im Laufe des Jahres zuerkannt, beläuft sich Zulage auf e<strong>in</strong> 1 / 12 für jedenKalendermonat.Beispiel :Die Jahresendzulage entspricht e<strong>in</strong>em Betrag von 17,74 EUR pro anerkanntem Versicherungsjahr,oder e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 709,60 EUR (40 Versicherungsjahre).Die jährlichen Beiträge der Arbeitnehmerkammer werden von der Jahresendzulage abgezogen.Das Pensionsreformgesetz vom 21. Dezember 2012 sieht vor dass die Zahlung derJahresendzulage e<strong>in</strong>gestellt wird falls der globale 11 Beitragssatz den Wert von 24% überschreitet.Die dynamische Anpassung der PensionenDie Pensionen werden e<strong>in</strong>erseits durch den Angleichungsfaktor an die Veränderungen der Löhneangeglichen und andererseits mit dem für die Löhne und Gehälter gültigen Index derLebenshaltungskosten angepasst.Der Angleichungsfaktor entspricht der Lohnentwicklung nach dem Pensionsbeg<strong>in</strong>n. DieseAnpassung erfolgt jährlich ab dem Folgejahr des Pensionsbeg<strong>in</strong>ns.Der Angleichungsfaktor kann durch e<strong>in</strong>en Angleichungsmoderator gekürzt werden falls sich<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres der globale Beitragssatz als ungenügend erweist um die laufendenAusgaben zu decken.Für 2013 ist der Wert des Moderators auf 1 festgesetzt.11 Der globale Beitragssatz beträgt aktuell 24%, wovon jeweils 8% zu Lasten des Versicherten, des Arbeitgebers unddes Staates s<strong>in</strong>d.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 14


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionDie gesetzlichen AbzügeBeim Übergang der Bruttopension zur Nettopension s<strong>in</strong>d die folgenden gesetzlich festgelegtenAbzüge zu berücksichtigen.a) Die Beiträge zur KrankenversicherungDie Bruttopension e<strong>in</strong>es Versicherten, der der luxemburgischen Krankenversicherungunterliegt, wird mit e<strong>in</strong>em Beitragsabzug <strong>in</strong> Höhe von 2,80 %.b) SteuernDer steuerpflichtige Betrag der Pension unterliegt der Steuergesetzgebung auf Pensionen.Fragen zur Besteuerung s<strong>in</strong>d direkt an die Steuerverwaltung zu richten.c) Der Beitrag zur F<strong>in</strong>anzierung der PflegeversicherungFür den Empfänger e<strong>in</strong>er Pension welcher der luxemburgischen Pflegeversicherungunterliegt, ist der Beitragssatz auf 1,40 % der Bruttopension festgelegt nach Abzug e<strong>in</strong>esFreibetrages von 25% des M<strong>in</strong>destlohnes (468,55 EUR).Die Auszahlung der PensionenDie Pensionen werden monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Zahlung wird bis zum Ende desMonates aufrechterhalten <strong>in</strong> dem der Empfänger gestorben ist. Sollte die Pension über diesenZeitpunkt h<strong>in</strong>aus gezahlt worden se<strong>in</strong>, s<strong>in</strong>d diese Beträge zurückzuerstatten.Der Text dieser <strong>Broschüre</strong> ersetzt <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall die geltenden Gesetze und Verordnungen.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 15


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionAnhang 1: Die VersicherungszeitenDie Aufnahme zur Versicherung, die Berechnung und die Erhebung der Beiträge, liegt <strong>in</strong> derZuständigkeit des Centre commun de la sécurité sociale.Die folgenden Versicherungszeiten werden nach luxemburgischem Recht berücksichtigt:• Pflichtversicherungszeiten 12 ,• Weiterversicherungszeiten 13 ,• Fakultative Versicherungszeiten 14 ,• Nachkauf von Versicherungszeiten 15 ,• Ergänzungszeiten 16 .PflichtversicherungszeitenAls tatsächliche Zeiten der Pflichtversicherung werden alle Zeiten der Beschäftigung odergleichgestellte Zeiten angesehen, für die Beiträge entrichtet worden s<strong>in</strong>d.1. Zeiten e<strong>in</strong>er entlohnten Arbeitnehmertätigkeit.2. Zeiten e<strong>in</strong>er selbständigen Erwerbstätigkeit.3. Zeiten, für die e<strong>in</strong> Ersatze<strong>in</strong>kommen gezahlt wurde.4. Zeiten, die von Mitgliedern e<strong>in</strong>es religiösen Ordens im Interesse der Krankenpflege oder derAllgeme<strong>in</strong>nützlichkeit getätigt wurden.5. Entlohnte Zeiten der Berufsausbildung nach Vollendung des 15. Lebensjahres.6. Zeiten, die vom mithelfenden Ehe- oder Lebenspartner e<strong>in</strong>es selbstständigen Versichertenzurückgelegt wurden, sowie geleistete Zeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em landwirtschaftlichen Betrieb vonVerwandten oder Verschwägerten <strong>in</strong> direkter L<strong>in</strong>ie oder Seitenl<strong>in</strong>ie bis zum 3. Grade.7. Die <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> als "baby-year" anerkannten K<strong>in</strong>dererziehungszeiten.8. Zeiten, die im Rahmen der gesetzlichen Entwicklungshilfe geleistet wurden.9. Entschädigte Zeiten für die Opfer von rechtswidrigen Handlungen der Besatzungsmachtwährend des Zweiten Weltkriegs.10. Zeiten der militärischen Dienstpflicht bei der <strong>Luxemburg</strong>er Armee.11. Zeiten, während des E<strong>in</strong>satzes zur Erhaltung des Friedens im Rahmen <strong>in</strong>ternationalerOrganisationen.12. Freiwillige Zeiten <strong>in</strong> der luxemburgischen Armee zum Erhalt des Friedens im Rahmen<strong>in</strong>ternationaler Organisationen.13. Zeiten als Pflegeperson im S<strong>in</strong>ne der Pflegeversicherung.1213141516Artikel 171 des Sozialgesetzbuches (Code de la sécurité sociale - CSS)Artikel 173 (CSS)Artikel 173bis (CSS)Artikel 174 (CSS)Artikel 172 (CSS)<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 16


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pension14. Zeiten der Betreuungstätigkeit von K<strong>in</strong>dern im Rahmen e<strong>in</strong>er Pflegefamilie.15. Zeiten im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er freiwilligen, allgeme<strong>in</strong> nützlich anerkannten, Tätigkeit.16. Zeiten des Elternurlaubs.17. Zeiten e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong>derten Arbeitnehmers <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anerkannten E<strong>in</strong>richtung (ab dem 1.Juni2004).18. Zeiten als anerkannter Elitesportler.Zeiten der WeiterversicherungBei Unterbrechung der Pflichtversicherung kann der Betreffende auf eigene Kosten und <strong>in</strong>nerhalbvon 6 Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft se<strong>in</strong>e Rentenversicherung fortführen, wenn er12 Beitragsmonate <strong>in</strong> der Pflichtversicherung während der 3 Jahre vor der Unterbrechungnachweisen kann. Der diesbezügliche Antrag muss <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monaten nach der Abmeldungbeim Centre commun de la sécurité sociale e<strong>in</strong>gereicht werden.Zeiten der fakultativen VersicherungDiejenigen, die nicht zur Weiterversicherung zugelassen wurden, können, mit Zustimmung deskontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung, e<strong>in</strong>e fakultative Versicherung abschließen fallssie ihre berufliche Tätigkeit aus familiären Gründen e<strong>in</strong>gestellt haben.Als zusätzliche Bed<strong>in</strong>gungen muss der Antragsteller se<strong>in</strong>en Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> haben,m<strong>in</strong>destens 12 Monate Pflichtversicherung nachweisen, noch nicht 65 Jahre alt se<strong>in</strong> und, nochke<strong>in</strong>e persönliche Pension beziehen.Nachkauf von VersicherungszeitenDiejenigen, die ihre berufliche Tätigkeit aus familiären Gründen aufgegeben oder reduziert haben,können die entsprechenden Zeiträume belegen oder ergänzen durch den Nachkauf vonVersicherungszeiten, vorausgesetzt, sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> ansässig, können den Nachweis e<strong>in</strong>erPflichtversicherung von m<strong>in</strong>destens 12 Monaten 17 erbr<strong>in</strong>gen und haben zum Zeitpunkt des Antragsweder das Alter von 65 Jahren erreicht, noch s<strong>in</strong>d sie Empfänger e<strong>in</strong>er persönlichen Pension.17Betroffene, welche die 12 Monate Pflichtversicherung nicht vorweisen können, jedoch e<strong>in</strong>e Rückerstattung derBeiträge erhalten haben (Pflichtversicherung vor dem 01.01.1978), können die zurückerstattetenVersicherungszeiten wiederbeleben durch die Rückzahlung der Beiträge, sofern die zum Zeitpunkt des Antragsweder das Alter von 65 Jahren erreicht haben, noch Empfänger e<strong>in</strong>er persönlichen Pension s<strong>in</strong>d.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 17


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionErgänzungszeitenIm Gegensatz zu Versicherungszeiten s<strong>in</strong>d Ergänzungszeiten nicht durch Beiträge belegt.Außerdem haben sie nicht den gleichen Stellenwert bei der Festlegung der Wartezeit und derBerechnung der Pensionen.Ergänzungszeiten können nur berücksichtigt werden wenn ke<strong>in</strong>e Überschneidungen mitVersicherungszeiten aus dem luxemburgischen oder e<strong>in</strong>em ausländischenPensionsversicherungssystem vorliegen.Diese Zeiten be<strong>in</strong>halten:1. Zeiten, während denen der Versicherte zu e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt e<strong>in</strong>e Invalidenpensionbezogen hat.2. Anerkannte unbezahlte Schul- oder Berufsausbildungsjahre zwischen dem 18. und dem 27.Lebensjahr.3. Die Karenzzeit, während der e<strong>in</strong> junger Arbeitssuchender noch ke<strong>in</strong>en Anspruch aufArbeitslosengeld hat.4. Zeiten <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> <strong>in</strong> denen der Versicherte e<strong>in</strong> oder mehrere K<strong>in</strong>der unter 6 Jahren erzogenhat. Bei der Erziehung von 2 K<strong>in</strong>dern werden m<strong>in</strong>destens 8 Jahre und bei 3 K<strong>in</strong>dern m<strong>in</strong>destens10 Jahre berücksichtigt. Bei K<strong>in</strong>dern mit körperlichen oder geistigen Beh<strong>in</strong>derungen wird dasAlter auf 18 Jahre heraufgesetzt.5. Zeiten e<strong>in</strong>er selbstständigen, bis zum 1. Januar 1993 von Beiträgen befreiten, Tätigkeit <strong>in</strong><strong>Luxemburg</strong>.6. Zeiten bis zu 15 Jahren von Selbständigen <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong>, die vor der Schaffung derVersicherungspflicht geleistet wurden, sowie Zeiten die von der Versicherungspflicht befreitwaren.7. Pflegezeiten ab dem 1. Januar 1990 zu Gunsten von Empfängern von Pflegeleistungen, vonSonderleistungen für Schwerbeh<strong>in</strong>derte, von Zulagen zur Unfallrente wegenBewegungsunfähigkeit oder von e<strong>in</strong>em Zuschlag zum garantierten M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen (RMG).8. Zeiten für politische Flüchtl<strong>in</strong>ge, welche e<strong>in</strong>e versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit imHerkunftsland betreffen, welche vor dem Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeitgeleistet wurden und welche nicht anderweitig vergütet werden.9. Zeiten während denen Beh<strong>in</strong>derte nach ihrem 18. Lebensjahr vor dem 01.06.2004 nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>eranerkannten E<strong>in</strong>richtung beschäftigt werden konnten.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 18


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionAnhang 2: Der VersicherungsverlaufDer persönliche Versicherungsverlauf dient als Grundlage jeder Pensionsberechnung.Der Versicherungsverlauf kann sich sowohl aus luxemburgischen Zeiten, als auch aus Zeiten ause<strong>in</strong>em Land, mit dem <strong>Luxemburg</strong> durch e<strong>in</strong> multilaterales oder bilateralesSozialversicherungsabkommen verbunden ist, zusammensetzen.Seit dem 01.01.1988 werden die luxemburgischen Versicherungszeiten ausschließlich <strong>in</strong>Kalendermonaten gezählt. E<strong>in</strong> Monat Beitragszeit wird berücksichtigt wenn m<strong>in</strong>destens 64Stunden aus e<strong>in</strong>er Lohntätigkeit oder 10 Kalendertage aus e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit geleistetwurden. Ergibt sich e<strong>in</strong> Bruchteil aus der Berechnung unterhalb dieses Grenzwertes, so werdendiese Zeiten auf die folgenden Monate übertragen. Löhne und beitragspflichtige E<strong>in</strong>kommen s<strong>in</strong>dan die jeweiligen Monate gebunden.Vor dem 01.01.1988 wurden die Versicherungszeiten <strong>in</strong> der Arbeiterpensionsversicherung <strong>in</strong>Tagen gezählt. Die Umrechnung dieser Tage <strong>in</strong> Monate erfolgt durch Teilung der Gesamtzahl derTage durch den Umwandlungsfaktor 22,5.Die Versicherten erhalten e<strong>in</strong>en jährlichen Auszug ihres Versicherungsverlaufes <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> fallssie im vorherigen Jahr <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> versichert waren. Es ist ratsam die Richtigkeit der Angabenzu prüfen.<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 19


Januar 2013Caisse nationale d’assurance pensionAnhang 3 : Wertetabelle der PensionsberechnungJahr desPensionsbeg<strong>in</strong>nsPauschaleSteigerungenProportionale SteigerungenSatz (%) Satz (%) Grenzwert Zuwachssatz (%)avant 2013 23,500 1,850 93 0,0102013 23,613 1,844 93 0,0112014 23,725 1,838 93 0,0112015 23,838 1,832 93 0,0122016 23,950 1,825 93 0,0122017 24,063 1,819 93 0,0122018 24,175 1,813 94 0,0132019 24,288 1,807 94 0,0132020 24,400 1,800 94 0,0132021 24,513 1,794 94 0,0142022 24,625 1,788 94 0,0142023 24,738 1,782 94 0,0152024 24,850 1,775 95 0,0152025 24,963 1,769 95 0,0152026 25,075 1,763 95 0,0162027 25,188 1,757 95 0,0162028 25,300 1,750 95 0,0162029 25,413 1,744 95 0,0172030 25,525 1,738 96 0,0172031 25,638 1,732 96 0,0182032 25,750 1,725 96 0,0182033 25,863 1,719 96 0,0182034 25,975 1,713 96 0,0192035 26,088 1,707 97 0,0192036 26,200 1,700 97 0,0192037 26,313 1,694 97 0,0202038 26,425 1,688 97 0,0202039 26,538 1,682 97 0,0212040 26,650 1,675 97 0,0212041 26,763 1,669 98 0,0212042 26,875 1,663 98 0,0222043 26,988 1,657 98 0,0222044 27,100 1,650 98 0,0222045 27,213 1,644 98 0,0232046 27,325 1,638 98 0,0232047 27,438 1,632 99 0,0242048 27,550 1,625 99 0,0242049 27,663 1,619 99 0,0242050 27,775 1,613 99 0,0252051 27,888 1,607 99 0,0252052 28,000 1,600 100 0,025nach 2052 28,000 1,600 100 0,025Gesetz vom 22.12.2012<strong>CNAP</strong> – <strong>Alterspension</strong> <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> Seite | 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!