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Behörden und Verwaltung - Biglen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Biglen</strong> Ausgabe 5/2013__________________________________________________________________________________________________________________<strong>Behörden</strong> <strong>und</strong> <strong>Verwaltung</strong>Projekt «Tempo-30-Zonen» – InformationenAusgangslageDer Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung am 7. Mai 2009 einen Massnahmenplan«Verkehr» genehmigt. Der Massnahmenplan – als gemeindeinternes Instrument – beinhaltetinsbesondere auch folgende Aussage zum Tempo 30:Auf allen Quartierstrassen ist in der Bauzone Tempo 30 zu realisieren <strong>und</strong> mit baulichen Massnahmensicher zu stellen.Der Gemeinderat hat am 10. März 2011 die Firma Grob Planung GmbH, Langenthal, mit der Ausarbeitungeines Verkehrssicherheitskonzeptes beauftragt (Gr<strong>und</strong>lage = Massnahmenplan «Verkehr»).Dieses Konzept wurde am 24. November 2011 erstellt <strong>und</strong> vom Gemeinderat am 9. Dezember 2011gr<strong>und</strong>sätzlich genehmigt.Tempo-30-ZonenGesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 Verordnung über die Tempo-30-Zonen <strong>und</strong> die Begegnungszonen vom 28. September 2001GutachtenDiese rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen verlangen ein Gutachten. Es handelt sich dabei um einen Kurzbericht <strong>und</strong>umfasst:a) die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen;b) einen Übersichtsplan mit der auf Gr<strong>und</strong> des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie derStrassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft;c) eine Beurteilung bestehender <strong>und</strong> absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge für Massnahmenzu deren Behebung;d) Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwindigkeit V 50 <strong>und</strong>85-Prozent-Geschwindigkeit V 85 );e) Angaben zur bestehenden <strong>und</strong> angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsraum, einschliesslichder Nutzungsansprüche;f) Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die ganze Ortschaft oderauf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen;g) eine Aufzählung <strong>und</strong> Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebtenZiele zu erreichen.Abweichung von den allgemeinen HöchstgeschwindigkeitenZur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einerübermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufes kann die Behörde oderdas B<strong>und</strong>esamt für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeitenanordnen.Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können insbesondere herabgesetzt werden, wenn15

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