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Behörden und Verwaltung - Biglen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Biglen</strong> Ausgabe 5/2013__________________________________________________________________________________________________________________a) eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar <strong>und</strong> anders nicht zu beheben ist;b) bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen;c) auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrslauf verbessert werden kann;d) dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm,Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismässigkeit zu wahren.GutachtenDie Infrastrukturkommission hat am 19. April 2012 beschlossen, die Firma Grob Planung GmbH,Langenthal, mit der Erarbeitung eines Gutachtens (im Sinne der Verordnung über die Tempo-30-Zonen<strong>und</strong> die Begegnungszonen – Artikel 3) zu beauftragen.Dieses Gutachten wurde am 16. August 2012 erstellt.Gr<strong>und</strong>satzentscheidDer Gemeinderat hat an seiner Klausurtagung vom 24. Oktober 2012 beschlossen, Tempo-30-Zonennach Möglichkeit flächendeckend in allen Quartieren einzuführen (Absichtserklärung). Diese Absichtbeinhaltet insbesondere auch:Streckensignalisation «Sägematt»Streckensignalisation «Mühlestrasse»Kantonsstrasse «Bärenstutz / Bärenkreuzung / Sägestutz (teilweise)»VorprüfungDas Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, Bern, wurde mit Schreiben vom 30. Oktober2012 gebeten zu prüfen, oboodie Möglichkeit besteht, Tempo-30-Zonen flächendeckend in allen Quartieren einzuführen;allenfalls auch die Möglichkeit besteht, auf der Kantonsstrasse Nr. 1237 (Bärenstutz / Bärenkreuzung/ Sägestutz (teilweise) eine Tempo-30-Zone einzuführen.Gleichzeitig wurde der Kanton daran erinnert, dass er die Ausarbeitung eines Projektes für die Umgestaltungdes «Bärenplatzes» zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden (grosse Verkehrsfläche,verschiedene Einfahrten auf die Kantonsstrassen, Schulwege, Seniorinnen <strong>und</strong> Seniorendes Alters- <strong>und</strong> Pflegeheimes, Verbindung Kirche – Friedhof) prüft.Eine Tempo-30-Zone könnte in das laufende Projekt miteinbezogen <strong>und</strong> gleichzeitig mit einer Umgestaltungrealisiert werden.VorprüfungsberichtDer Oberingenieurkreis II, Bern, hält in seinem Vorprüfungsbericht fest, dass die Möglichkeit einerflächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen in den Quartieren von <strong>Biglen</strong> besteht. Der Einbezugvon Kantonsstrassen ist ebenfalls denkbar.Das Gutachten der Tempo-30-Zonen ist vollständig <strong>und</strong> inhaltlich in Ordnung. Die Detailpläne mit denvorgesehenen Massnahmen, den Markierungen <strong>und</strong> Signalisationen müssten den kantonalen <strong>Behörden</strong>pro Zone vor der öffentlichen Auflage zur Genehmigung eingereicht werden.16

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