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Aral CardNews 08 - BP

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Branche<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>08</strong>/09 | Seite 10AU-Plakette, ade! Am Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung (AU) ändert sich nichts.Dennoch gehören ab dem kommenden Jahr die farbigen AU-Plaketten der Vergangenheit an.Ab 1. Januar gibt es keineAU-Plakette mehr für das vordereKennzeichen. Bei Beschädigungen werdenPrüforganisationen die bislang farbige gegeneine weiße Blankoplakette tauschen.Die AU (Abgasuntersuchung) bleibt integraler Bestandteil der künftigenHauptuntersuchung. Dennoch wird ab 1. Januar 2010 keine Plakette mehrauf das vordere Nummernschild geklebt! Abgelaufene Plaketten werdenbei künftigen Hauptuntersuchungen entfernt.Nach 25 Jahren verschwindet die sechseckige, farbigeAU-Plakette von den Nummernschildern. Seit 1984dokumentierte sie das erfolgreiche Bestehender Abgassonderuntersuchung (ASU), seit 1993korrekte Abgaswerte bei der AU. Die Plakettenverschwinden, da die Abgasuntersuchung nach§ 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungals „Untersuchung des Motormanagement-/AbgasreinigungssystemsUMA“ in die Hauptuntersuchungintegriert wird. Das bedeutet, dass auchAutofahrer, die über den Jahreswechsel einenHU-Termin 2009 versäumt haben und deren HU-Plakette rückdatiert wird, keine neue AU-Plakettemehr erhalten.Die letzten AU-Plaketten, die noch bis Dezember2009 geklebt werden, sind (bei Neuwagen) grünund datieren auf das Jahr 2012. GebrauchteFahrzeuge erhalten noch bis Dezember 2009 einerosafarbene Plakette mit Ablaufdatum 2011. Abgelaufeneund damit überflüssige AU-Plaketten werden abJanuar 2010 bei der HU entfernt. Die Prüforganisationen sind angehalten,bei Beschädigungen nach dem Entfernen auf dem vorderenFahrzeugkennzeichen weiße Blankoplaketten zu kleben. Am Prüfverfahrenfür die AU ändert sich nichts.RechtPlatz da!Polizei, Feuerwehr- und Rettungswagen haben mitBlaulicht das Recht auf freie Fahrt.Autofahrer sollten eigentlich wissen, dass sielaut Straßenverkehrsordnung bei Kranken- undNotarztwagen oder Feuerwehr mit Martinshornund Blaulicht die Fahrbahn räumen und solange warten müssen, bis das Fahrzeug vorbeiist. Laut § 35 StVO dürfen die Einsatzfahrzeugenotfalls sogar Verkehrsregeln übertreten, ohneaber dabei andere Fahrer zu gefährden bzw.Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Aberwenn im Rückspiegel Blaulichter auftauchenund das Martinshorn ertönt, reagieren vieleFahrzeuglenker falsch. Der Kraftfahrer-Schutze. V. Automobilclub (KS) hat Fehlverhaltenbeobachtet und analysiert. Die häufigste Fehlreaktion:das unvermittelte Abbremsen mittenauf der Fahrbahn. Das kann zu Auffahrunfällenführen und das Einsatzfahrzeug erst rechtbehindern. Korrekt verhält man sich, indemman rechts an den Fahrbahnrand manövriert,und das mit gesetztem Blinker signalisiert. Aufder Autobahn gilt es grundsätzlich, eineRettungsgasse zu bilden.Als grobe Fahrlässigkeit wird das Verhaltenjenes Autofahrers eingestuft,der nicht reagiert,weil er den Alarm wegenzu lauter Radiomusik garnicht gehört hat. UnnötigeVerzögerungen desKrankentransports und20 Euro Verwarnungsgeldsind die Folge. Imschlimmsten Fall kanndie Behinderung sogardas Leben eines Menschen gefährden. Ebenfallsverboten: die Chance für schnelleres Durchkommennutzen zu wollen und sich an dasEinsatzfahrzeug zu „hängen“.Da viele Patienten eine schonende Beförderungbrauchen, kann ein Kranken- oder Notarztwagenmit Blaulicht und Sirene durchaus auchlangsam fahren. Auch hier darf nicht überholtwerden.Das LG Coburg hatte in einem Fall zu entscheiden,in dem auf einer zweispurigenRichtungsfahrbahn zwei Pkw fuhren, als sichein Rettungswagen mit Blaulichtund Einsatzhorn näherte. Dervorne links Fahrende verringertedas Tempo und zog aufdie rechte Spur. Die zweiteAutofahrerin hat den Rettungswagennicht bemerkt, wollteden langsamen Vordermannüberholen und es kam dabeizur Kollision mit dem Krankentransporter.Das Gerichtsprach sich für die alleinigeSchuld der unaufmerksamenAutofahrerin aus (Az.: 11 O 590/<strong>08</strong>).www.aral-cardplus.de

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