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Aral CardNews 08 - BP

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Recht<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>08</strong>/09 | Seite Mehr als ein DenkzettelWann ist ein Fahrverbot fällig, wann wird dieFahrerlaubnis entzogen?Für einen betroffenen Verkehrsteilnehmerbesteht ein wesentlicher Unterschied zwischeneinem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.Beide untersagen das Führen einesKraftfahrzeuges, doch das „kleinere Übel“ istdas zeitlich befristete Fahrverbot.Für einige Ordnungswidrigkeiten sieht derBußgeldkatalog die Anordnung eines Fahrverbotsfür die Dauer von einem Monat bis zu dreiMonaten vor. Der Führerschein des „Verkehrssünders“kommt in amtliche Verwahrung undwird ihm nach erfolgtem „Verbüßen“ wiederzurückgegeben. Das Fahrverbot soll als eineArt „Denkzettel“ oder „erzieherische Maßnahme“den Fahrer dazu anhalten, sich künftigverkehrsgerecht zu verhalten. Ausnahmenkönnen sogar ein Absehen vom Fahrverbotrechtfertigen, wenn außergewöhnliche Härtenentstehen würden.Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatentschieden: Wenn die zu ahndende Tat durcheine zu lange Verfahrensdauer mehr als zweiJahre zurückliegt, sollten die Gerichte prüfen,ob ein Fahrverbot noch gerechtfertigt bzw.sinnvoll ist (Az.: 2 Ss OWi 828/<strong>08</strong>).Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen ist derBetroffene nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeugzu führen. Durch diese Maßnahme soll dieAllgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrerngeschützt werden. Um einen neuen Führerscheinzu erlangen, muss ein komplettesPrüfungsverfahren durchlaufen werden.Wann droht ein Fahrverbot gemäß StVG?Wann ist es zu vollstrecken?Ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monatenkann sowohl im Ordnungswidrigkeitenverfahrennach § 25 StVG neben einer Geldbußeverhängt werden als auch im Strafverfahrenneben einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Fahrverbotwird fällig, wenn bei einem Fahrzeugführergrobe Pflichtverletzungen festgestellt werden.Hierzu gehören unter anderem: Geschwindigkeitsverstößeab einer gewissen Höhe,Abstands- und Ampelverstöße, das Wenden aufAutobahnen und Kraftfahrstraßen, unerlaubtesEntfernen vom Unfallort, Fahren ohne gültigeFührerscheinprüfung am PC zur Neuerteilung derFahrerlaubnis.Fahrerlaubnis und Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze.Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft derBußgeldentscheidung wirksam, die Frist läuftab jenem Tag, an dem der Führerschein inamtliche Verwahrung gelangt.Für wen gilt die „Vier-Monatsfrist“?Wenn sich der Betroffene innerhalb von zweiJahren vor der Ordnungswidrigkeit regelkonformverhalten hat, muss die Strafe nicht sofortangetreten werden. Die Verwaltungsbehördeoder das Gericht kann das Fahrverbot erstdann für wirksam erklären, wenn der Führerscheinin amtliche Verwahrung gelangt, spätestensjedoch mit Ablauf von vier Monaten. DerZeitpunkt der Gerichtsentscheidung gibt denAusschlag, wie das Oberlandesgericht Düsseldorfklargestellt hat (OLG Düsseldorf, Beschlussv. 6.0.2009, IV – 2 Ss Owi 9/09(Owi)11/09 IV):Ein Autofahrer wurde wegen Alkohol am Steuerzu einem Bußgeld von 250 Euro und einemFahrverbot von einem Monat verurteilt. Ererhielt das Recht auf einen zeitlichen Aufschub.Begründung: Auch wenn eine längere Zeitspannezwischen der Tat und der Verurteilung liegt,gilt trotzdem die Vier-Monatsfrist.Bei nächtlichen Kontrollen ist so mancheFahrerlaubnis in Gefahr.Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?Welche Modalität der Neuerteilung bzw. derSperre sieht der Gesetzgeber vor?Wenn sich jemand als ungeeignet oder nichtbefähigt zum Führen von Kraftfahrzeugenerweist, entzieht ihm die Fahrerlaubnisbehördeoder ein Gericht die Fahrerlaubnis. Das ist auchdann der Fall, wenn ein Fahrer wiederholt gegendie Verkehrsvorschriften verstößt und dienach dem Punktsystem verhängte Zahl von18 Punkten erreicht oder überschritten hat.Die Fahrerlaubnis wird unter anderem entzogenbei der Gefährdung des Straßenverkehrs(z. B. hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen),bei Trunkenheit oder Drogenkonsum imVerkehr sowie bei unerlaubtem Entfernen vomUnfallort bei schweren Personenverletzungenoder hohem Schaden.Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht,ordnet es zugleich eine Sperrfrist für die Dauervon mindestens sechs Monaten bis zu fünfJahren an. Wenn der Fahrer in den letztendrei Jahren vor der Tat schon einmal mit einerSperrfrist bestraft wurde, liegt ein Wiederholungsfallvor und die neue Mindestsperrfristbeträgt ein Jahr. Für die Neuerteilung einerFahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriftenüber die Ersterteilung.UrteilDer Führerscheinentzug kann auch längereZeit nach einem Verkehrsdelikt rechtens sein(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschlussvom 23.4.2009 – Az.: 1 Ws 102/09). Wenn sicherst im Laufe der Ermittlungen aufgrund neuerErkenntnisse herausstellt, dass der betroffeneAutofahrer zum Führen von Fahrzeugen ungeeignetist, kann das Gericht die Fahrerlaubnisauch 14 Monate später entziehen.www.aral-cardplus.de

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